Wohnen

4 Tipps zur Wohnungsbesichtigung

Jede Wohnungsbesichtigung setzt gute Vorbereitung voraus. Foto: immonet
Jede Wohnungsbesichtigung setzt gute Vorbereitung voraus. Foto: immonet

Jede Wohnungsbesichtigung setzt eine gute Vorbereitung voraus – gesetzt den Fall, dass man die besichtigte Wohnung gerne haben möchte. Einen Immobilienmakler von sich zu überzeugen, ist leichter als man denkt. Immobilienmakler interessieren sich vor allem für einen raschen Abschluss des Mietvertrags, deswegen bekommen häufig die Kandidaten die Wohnung, die als erstes alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben. Eigentümer interessieren sich zwar auch für die Unterlagen, aber Sie achten vermehrt auf die Persönlichkeit des Mieters.

1. Tipp: Die perfekte Wohnungsbewerbung

In eine perfekte Wohnungsbewerbung gehören Gehaltsnachweis, Schufa-Auskunft und ein kurzer Lebenslauf. Wenn man eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung der Bewerbung beilegt, wirkt man vertrauenswürdig. Vermieter fürchten verständlicherweise das Risiko, ihre Wohnungen an Mietnomaden zu vergeben. Wer zu seiner Bewerbung noch die Kontaktdaten seines bisherigen Vermieters hinzufügt, kann Bedenken zerstreuen. Ein kurzer Anruf bei einem Kollegen ist für viele Vermieter die angenehmste Methode, sich über einen zukünftigen Mieter zu informieren. Wenn man alle Unterlagen im Vorfeld besorgt und zusammenstellt, ist man gegenüber anderen Bewerbern im Vorteil.

Wohnungsbesichtigung ist zu empfehlen, bevor ein Wohnungskauf vertraglich abgeschlossen wird.
Eine Wohnungsbesichtigung sollte von allen Seiten gut vorbereitet sein. So stellen Interessenten die richtigen Fragen und sehen richtig hin. Foto: djd/thx

2. Tipp: Der Tag der Besichtigung

Wie bei einem Bewerbungsgespräch zählen ein freundliches und gepflegtes Auftreten und natürlich Pünktlichkeit bei der Wohnungsbesichtigung. Interessierte Nachfragen zu Wohnung und Mietvertrag zeigen ernsthaftes Interesse. Persönliche Fragen nach dem Familienstand und etwaigen Kindern oder Haustieren muss man ehrlich beantworten. Fragen nach Religion, Vorstrafen oder Nationalität muss man nicht wahrheitsgemäß beantworten. Auch welchen Musikgeschmack man hat, ob man Raucher ist und wie oft man Besuch bekommt und Partys veranstaltet, geht den Vermieter nichts an. Hier darf bedenkenlos geschwindelt werden. Persönliche Fragen dieser Art sollte man allerdings immer beantworten, um Vertrauen zu schaffen.

3. Tipp: Folgende Angaben sollten Sie vor Ort machen können:

  • Wieviele Personen werden in die Wohnung einziehen
  • Art, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens des Mieters - z.B. Gehalt, Rente, Bafög, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder bei Selbständigen auch Steuerbescheid o.ä.. Fügen Sie diesen Unterlagen alle notwendigen Papiere, z.B. den "Wohnberechtigungsschein" oder den in Ihrem Fall zutreffenden "Einkommensnachweis" als Anlage in Kopie bei
  • Schüler, Studenten und Auszubildende werden von Vermietern oft um eine Mietbürgschaft gebeten. Eltern können in einem Schreiben eine Obergrenze für eine Mietübernahmegarantie festlegen.
  • Im Falle eines nicht genannten, konkreten Mietpreises, geben Sie ggf. eine Obergrenze für die Miete an, die Sie bereit sind monatlich zu zahlen
  • Nennen Sie dem potentiellen Vermieter Ihre Telefonnummer (Handy), damit dieser sich schnell bei Ihnen melden kann

4. Tipp: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Ist nach der Wohnungsbesichtigung die Traumwohnung gefunden und alle Formalitäten mit dem Vermieter geregelt, geht es daran es auch offiziell zu machen. Hierzu wird eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig. Hierbei wird schriftlich festgehalten, wo der neue Wohnort sein wird. Bei einem Ortwechsel meldet man sich bei dem Einwohnermeldeamt an, das für den neuen Wohnort verantwortlich ist. Im Personalausweis wird dann ebenfalls ein Vermerk mit Siegel aufgebracht, der amtlich bestätigt, wo man von nun an wohnhaft ist. Die neue Adresse ist dann auch auf dem Personalausweis zu finden.

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