Energie sparen beginnt in den eigenen vier Wänden. Gut ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland ist auf den Gebäudebereich zurückzuführen. In ungedämmten Altbauten etwa geht viel wertvolle Heizenergie über die Außenwände verloren. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss also auch hier eingespart werden. Deshalb fördert der Gesetzgeber das energetische Sanieren und die Wärmedämmung mit zahlreichen Maßnahmen. Zum Jahresanfang 2021 ist dazu die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Sie löst vorherige Förderprogramme ab. Zuschüsse und eine einfache Beantragung sollen das Sanieren noch attraktiver machen.
1. Wie werden die Förderprogramme neu strukturiert?
Mit der BEG wird die Förderung auf eine neue Plattform gestellt. Um für mehr Transparenz und Einfachheit zu sorgen, gibt es nur noch drei Förderprogramme: für Einzelmaßnahmen wie eine Wärmedämmung im Altbau, für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden sowie für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden. Dabei können Hauseigentümer wählen zwischen Zuschüssen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, oder Förderkrediten, die von der KfW vergeben werden.