Wer sich selbst oder sein Eigentum nicht in Sicherheit währt, der kann man mit umfangreicher Sicherheitstechnik dafür sorgen. Die Videoüberwachung ist dabei ein probates Mittel um Einbrecher, Vandalen und andere Kriminelle wirkungsvoll abzuschrecken. Ferner kann damit auch im Schadensfall Beweismaterial gesammelt werden, das den Sicherheitsorganen des Landes zur Überführung oder Anklage überlassen werden kann.
Erlaubt ist bei der Kameraüberwachung aber längst nicht alles, was die Technik hergibt. Die rechtlichen Bedingungen müssen eingehalten werden, ansonsten kann das Material im schlimmsten Fall wertlos sein.
Tipp 1: Nicht alles darf überwacht werden
Der Einsatz von Videoüberwachung ist grundsätzlich erlaubt, insofern einige Rechte gewahrt werden. Wird mit Kameras ausschließlich in der eigenen Wohnung oder auf dem Grundstück überwacht, müssen die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Das heißt: Personen, die ebenfalls in der Wohnung leben, müssen mit der Videoüberwachung einverstanden sein.
Das gilt auch für die Aufnahme im Unternehmen, insofern Mitarbeiter gefilmt werden. Anders ist die Rechtslage bei öffentlich zugänglichen Flächen und Räumen. Sie dürfen nur überwacht werden, wenn die Wahrung der eigenen Sicherheit nachgewiesen wird oder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht. In diesem Fall muss zudem ein sichtbarer Hinweis auf die Überwachung aufmerksam machen. Unabhängig von den rechtlichen Rahmen ist die Qualität der Überwachung.