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Rauchmelder-Pflicht: 6 Sicherheitstipps

Die Rauchmelder-Pflicht schützt Bewohner davor, im Schlaf in einem brennenden Haus aufzuwachen.
Vernetzte Rauchmelder schlagen im Brandfall in jedem Raum Alarm und sorgen so dafür, dass niemand die Warnung aus einem weiter entfernten Gebäudeteil verschläft. Foto: djd/Telenot Alarmsysteme

Heute gilt Rauchmelder-Pflicht in allen Bundesländern. Die Melder warnen rechtzeitig, wenn es zu einem Brand kommt, sie entdecken auch gefährliche Schwelbrände - und sie verhindern, dass man einen Brand einfach verschläft und durch giftige Rauchgase erstickt. Doch worauf kommt es an, damit die Rauchmelder ihre Pflicht, die Hausbewohner zu warnen, auch zuverlässig erfüllen?

1. Für wen gilt die Rauchmelder-Pflicht?

Rauchmelder-Pflicht für Neu- und Umbauten herrscht mittlerweile in allen deutschen Bundesländern, lediglich Sachsen schreibt die Lebensretter im Bestand bisher nicht vor. In allen anderen Bundesländern gilt die Rauchmelder-Pflicht auch im Bestand, je nach Bundesland gibt es aber verschiedene Übergangsfristen.

2. Welche Räume soll ich mit einem Rauchmelder ausstatten?

Als Mindestschutz muss ein Rauchmelder auf jeder Etage im Flur, im Kinderzimmer und in den Schlafräumen angebracht werden. Der einzelne Raum sollte nicht größer als 60 Quadratmeter sein. Diese Ausstattung schreibt die Rauchmelder-Pflicht in den meisten Bundesländern vor. In Berlin und Brandenburg gilt sie auch für alle Aufenthaltsräume außer Bad und Küche.

Die Rauchmelder-Pflicht schreibt mindestens einen Rauchmelder pro Raum vor.
In sehr großen oder ungewöhnlich geschnittenen Räumen schreibt die Rauchmelder-Pflicht mitunter mehr als einen Rauchmelder vor. Foto: djd/Telenot Alarmsysteme

3. Wie werden die Rauchmelder richtig platziert?

An der höchsten Stelle des Raums, also in der Regel an der Decke mittig im Zimmer und mit einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Wand, sollten Rauchmelder platziert werden. Die Befestigung erfolgt meist mit beiliegenden Dübeln oder Klebepads.

Bei kompliziert geschnittenen Räumen - zum Beispiel in L-Form, bei zusammenhängenden Flächen über 60 Quadratmetern oder Zimmern, die durch Stellwände oder Möbel-Raumteiler abgetrennt sind - müssen mehrere Rauchmelder installiert werden.

4. Soll ich Rauchmelder vernetzen?

Die Vernetzung von Rauchmeldern ist keine Pflicht, mindestens in größeren Wohnungen oder Häusern ist sie aber sehr empfehlenswert. Durch die Vernetzung ist sichergestellt, dass im Alarmfall alle Geräte den Warnton auslösen, sodass jeder Hausbewohner zuverlässig gewarnt wird und sich in Sicherheit bringen kann. Besonders empfehlenswert ist auch die Einbindung in eine professionell geplante und installierte Alarmanlage von Fachunternehmen.

Durch die Einbindung in eine Alarmanlage kann eine Feuermeldung zum Beispiel auch an eine Alarmzentrale erfolgen - oder es wird eine Nachricht auf das Smartphone des Hausbesitzers gesendet, wenn dieser nicht daheim ist. Zudem schützt die Alarmanlage vor Einbruch, Überfall, unbefugten Zutritt und Gefahren wie Gas- und Wasseraustritt.

5. Welche Mindestanforderungen sollten die Rauchmelder erfüllen?

Es dürfen nur noch Rauchmelder verkauft werden, die nach der Euronorm EN 14604 geprüft sind und eine CE-Kennzeichnung mit Zertifikatsnummer besitzen.

6. Was ist bei der Wartung zu beachten?

Rauchmelder sollten nach Herstelleranweisung, mindestens aber alle zwölf Monate, überprüft werden. Zum Check gehört eine Funktionsprüfung, für die die Geräte eine Prüftaste besitzen. Zusätzlich sollte eine Sichtprüfung vorgenommen werden, ob die Eintrittsöffnungen für den Rauch frei von Staub, Insekten oder anderen Verschmutzungen sind. Beschädigte oder stark verschmutzte Rauchmelder müssen ausgetauscht werden. Status und Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern, die mit einer Alarmanlagen-Zentrale verbunden sind, lassen sich auch über diese kontrollieren.

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