Heute gilt Rauchmelder-Pflicht in allen Bundesländern. Die Melder warnen rechtzeitig, wenn es zu einem Brand kommt, sie entdecken auch gefährliche Schwelbrände - und sie verhindern, dass man einen Brand einfach verschläft und durch giftige Rauchgase erstickt. Doch worauf kommt es an, damit die Rauchmelder ihre Pflicht, die Hausbewohner zu warnen, auch zuverlässig erfüllen?
1. Für wen gilt die Rauchmelder-Pflicht?
Rauchmelder-Pflicht für Neu- und Umbauten herrscht mittlerweile in allen deutschen Bundesländern, lediglich Sachsen schreibt die Lebensretter im Bestand bisher nicht vor. In allen anderen Bundesländern gilt die Rauchmelder-Pflicht auch im Bestand, je nach Bundesland gibt es aber verschiedene Übergangsfristen.
2. Welche Räume soll ich mit einem Rauchmelder ausstatten?
Als Mindestschutz muss ein Rauchmelder auf jeder Etage im Flur, im Kinderzimmer und in den Schlafräumen angebracht werden. Der einzelne Raum sollte nicht größer als 60 Quadratmeter sein. Diese Ausstattung schreibt die Rauchmelder-Pflicht in den meisten Bundesländern vor. In Berlin und Brandenburg gilt sie auch für alle Aufenthaltsräume außer Bad und Küche.