Renovieren

Haus sichern: 5 Tipps gegen Einbrecher

Einbrecher versucht über die Terasse ins Haus einzudringen
Der Hauptgrund für eine Investition in Überwachungstechnik ist und bleibt der Schutz vor Einbrechern. Seit Jahren nimmt die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland zu. Foto: djd/ABUS

Zerborstene Fensterscheiben, aufgestemmte Türen und durchwühlte Schubladen: Statistisch gesehen wird etwa alle 3,5 Minuten irgendwo in Deutschland eingebrochen. Das Hauptproblem nach einem Einbruch ist allerdings oftmals nicht der Verlust von Wertgegenständen, sondern das Gefühl, in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu sein.

Angesichts dessen fragen sich viele Bundesbürger, wie sie sich gegen Einbrecher schützen und ihr Haus sichern können - empfohlen wird eine Mischung aus mechanischem und elektronischem Schutz, sozusagen das Beste aus zwei Welten.

1. Das Haus sichern mit mechanischem Schutz

Zunächst einmal sollte der "Normalbürger" sein Hab und Gut durch mechanische Systeme schützen, die es dem Angreifer möglichst schwer machen, über Türen und Fenster einzudringen. Umfangreiche Tipps dazu gibt die Polizei.

Einen Schritt weiter geht ein sogenannter mechatronischer Einbruchschutz, der den Einbruchversuch zusätzlich detektiert und meldet. Anders als herkömmliche Alarmanlagen, die nur melden können, dass ein Fenster oder eine Tür gerade unbefugt geöffnet wurde, kann ein mechatronisches System wie eine Funkalarmanlage verhindern, das der Einbrecher überhaupt ins Gebäudeinnere gelangen kann. Setzt der Einbrecher an einem mechatronisch gesicherten Fenster oder an einer Tür einen Hebelversuch an, lösen spezielle Präventionsmelder sofort Alarm aus und setzen dem Angreifer zugleich etwa 1,5 Tonnen Widerstand entgegen.

Funk-Videotürsprechanlagen oder digitale Türspione helfen, das eigene Heim gegen ungebetene Gäste zu schützen.
Klingt banal, ist aber effektiv: Funk-Videotürsprechanlagen oder digitale Türspione helfen, das eigene Heim gegen ungebetene Gäste zu schützen. Foto: djd/Unsplash

Mit modernen Funkalarmanlagen kann man zudem auch per Fernzugriff auf die Zentrale zugreifen - möglich wird dies via Webserver oder aber über eine App. Von jedem Ort der Welt aus lässt sich die Alarmanlage bedienen und man erhält die entsprechenden Hinweise - beispielsweise Alarmmeldungen oder eine "Live-Videoverifikation" unmittelbar aufs Smartphone.

2. Moderne Videotechnik für ein sicheres Zuhause

Immer mehr Bundesbürger installieren in ihren Häusern und Wohnungen als Ergänzung auch spezielle Videotechnik wie etwa eine Videoüberwachung, mit der sie für mehr Sicherheit sorgen und zudem von unterwegs schnell mal zu Hause nachschauen können, ob auch alles in Ordnung ist. Mit speziellen Apps hat man Zugriff auf Livebilder sowie Aufzeichnungen - und sogar die Steuerung von beweglichen Schwenk-Neige-Kameras aus der Ferne vornehmen.

Meist genügen im Privatbereich vier Kamerakanäle, um die zentralen Bereiche zu überwachen. Videoüberwachung kann nicht nur zur Aufklärung eines entsprechenden Vorfalls beitragen, schon das bloße Vorhandensein sichtbarer Kameras kann potenzielle Täter abschrecken. Die Aufzeichnung läuft entweder im dauerhaften Betrieb, nach Zeitplan oder ereignisgesteuert über Bewegungserkennung oder Alarm.

3. Auch für die Versicherung auf der sicheren Seite sein

Auch aus versicherungstechnischen Gründen kann eine Videoaufzeichnung gegebenenfalls von Vorteil sein, wenn man etwa einen Einbruch beweisen muss, und selbst bei den polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen lassen sich die Aufzeichnungen unter Umständen verwenden.

Die Systeme bieten mehr Optionen als eine einfache Webcam und erfüllen deutlich höhere Sicherheitsstandards. Videoüberwachungstechnik zur Installation in Eigenregie ist etwa bei Conrad Electronic, bei Media-Markt, in vielen Bauhaus-Filialen und in Internetshops erhältlich.

Vater erklärt Tochter die Funktionen einer mechatronischen Funkalarmanlage
Mit einer mechatronischen Funkalarmanlage können Verbraucher selbst dazu beitragen, dass Einbrecher gar nicht erst ins Gebäudeinnere gelangen. Foto: djd/ABUS

4. Rechtliche Grenzen der Videoüberwachung

Generell existiert ein gesetzlicher Rahmen für Videoüberwachung, der unbedingt beachtet werden sollte. So stellte der BGH 2010 in einem Urteil fest, dass eine Überwachungskamera nur das eigene Grundstück und die eigene Wohnung filmen darf, aber auf keinen Fall angrenzende Grundstücke oder den öffentlichen Raum (Az.: VI ZR 176/09). Aber auch in den eigenen vier Wänden gibt es Grenzen: In seinem Haus oder seiner Wohnung darf ein Eigentümer oder Mieter andere Personen nur filmen, wenn man diese zuvor explizit darauf hingewiesen hat.

5. Auch gegen Haustürtricks gewappnet

Aber nicht nur gegen Einbrecher sollte man sich schützen: Ungebetenen Besuch erhalten gerade ältere Menschen immer häufiger an der Haustür. Die Gauner geben sich als Hilfesuchende aus, als Polizisten in Zivil oder als Handwerker.

Man sollte sich daher zunächst vergewissern, wer vor der Tür steht - und unbekannten oder verdächtigen Personen die Tür gar nicht erst öffnen. Zu empfehlen sind hier Funk-Videotürsprechanlagen oder digitale Türspione. Aus sicherer Distanz kann man dann in Ruhe entscheiden, ob man die Tür öffnen will oder nicht.

drucken