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Einbruchschutz: Mit Smart Video gegen Einbrecher geschützt

Sehen, was passiert: Mit Videoüberwachung kann man Auffälligkeiten oder verdächtige Bewegungen frühzeitig erkennen. Darüber hinaus dient aufgezeichnetes Videomaterial der Beweissicherung und Aufklärung von Vorfällen. Foto: djd/ABUS
Sehen, was passiert: Mit Videoüberwachung kann man Auffälligkeiten oder verdächtige Bewegungen frühzeitig erkennen. Darüber hinaus dient aufgezeichnetes Videomaterial der Beweissicherung und Aufklärung von Vorfällen. Foto: djd/ABUS

Eingeschlagene Fensterscheiben, aufgebrochene Türen und durchwühlte Schränke: Statistisch gesehen wird alle 3,5 Minuten irgendwo in Deutschland eingebrochen. Um die Täter abzuschrecken und im Falle eines Falles Beweise zu sichern, setzen auch Privathaushalte immer öfter auf moderne Videotechnik. Wir stellen professionelle, aber dennoch leicht zu installierende und zu bedienende Systeme vor, mit denen man sich effektiv schützen kann.

1. Einbruchschutz: Mechanische Sicherung als Basis

Zunächst einmal sollte der "Normalbürger" sein Hab und Gut durch mechanische Systeme sichern, die es dem Angreifer möglichst schwer machen, über Türen und Fenster einzudringen. Umfangreiche Tipps dazu gibt die Polizei. Als nächstes "Sicherheitsnetz" sollte eine funktionierende und aufmerksame Nachbarschaft folgen, die viel zum Gefühl von Sicherheit beitragen kann.

Immer mehr Bundesbürger installieren in ihren Häusern und Wohnungen aber als Ergänzung auch spezielle Videotechnik wie etwa eine Videoüberwachung, mit der sie für mehr Sicherheit sorgen und zudem von unterwegs schnell mal zu Hause nachschauen können, ob auch alles in Ordnung ist.

Zu Hause alles im Blick: Beispielsweise mit einer Web2Cam-App von ABUS kann man aus der Ferne auf die App-Kamera zu Hause zugreifen. Foto: djd/ABUS
Zu Hause alles im Blick: Beispielsweise mit einer Web2Cam-App von ABUS kann man aus der Ferne auf die App-Kamera zu Hause zugreifen. Foto: djd/ABUS

2. Zeitgemäße Videoüberwachung mit App-Zugriff

Mit speziellen Apps kann man auf Livebilder und Aufzeichnungen zugreifen - und sogar die Steuerung von beweglichen Schwenk-Neige-Kameras aus der Ferne vornehmen. Meist reichen im Privatbereich vier Kamerakanäle aus, um die wichtigsten Stellen zu überwachen.

Videoüberwachung kann nicht nur zur Aufklärung eines Vorfalls entscheidend beitragen, allein die bloße Existenz sichtbarer Kameras hat eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter. Man ist im wahrsten Sinne des Wortes immer darüber im Bilde, was zu Hause gerade vor sich geht, und kann verdächtige Bewegungen oder sonstige Auffälligkeiten frühzeitig identifizieren.

Die Aufzeichnung läuft entweder im Dauerbetrieb, nach Zeitplan oder ereignisgesteuert über Bewegungserkennung oder Alarm. Auch versicherungstechnisch kann eine Videoaufzeichnung von Vorteil sein, wenn man etwa einen Einbruch beweisen muss, und selbst bei den polizeilichen Ermittlungen im Falle eines Falles können die Aufzeichnungen unter Umständen eingesetzt werden.

3. Die Familie im Blick behalten

Die Anwendungen von smarten, app-fähigen Systemen gehen jedoch über die klassische Sicherheit hinaus. Ob Pflegebedürftige oder Kinder: Wer sich um seine Lieben sorgt und diese nicht unbeaufsichtigt lassen will, greift nicht selten zur Smart-Video-Lösung.

Wichtig: Eine Videoüberwachung etwa von erwachsenen Pflegebedürftigen ist nur mit deren Zustimmung erlaubt. Aber nicht nur Menschen verschafft die vom Ort unabhängige Aufmerksamkeit mehr Sicherheit: Auch für Katze und Hund kann eine Videoüberwachung sinnvoll sein. Gerade wenn Tierbesitzer ihre Lieblinge tagsüber alleine lassen, möchten sie sichergehen, dass die Vierbeiner keinen Unfug treiben und es ihnen gut geht.

Smart Video: Bewegliche Kameras wie dieses Schwenk-Neige-Modell von ABUS lassen sich per App auch aus der Ferne steuern. Foto: djd/ABUS
Smart Video: Bewegliche Kameras wie dieses Schwenk-Neige-Modell von ABUS lassen sich per App auch aus der Ferne steuern. Foto: djd/ABUS

4. Rechtliche Grenzen der Videoüberwachung kennen

Grundsätzlich gibt es einen gesetzlichen Rahmen für Videoüberwachung, der beachtet werden muss. So stellte der Bundesgerichtshof (BGH) 2010 in einem Urteil fest, dass eine Überwachungskamera nur die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück filmen darf, nicht jedoch angrenzende Grundstücke oder den öffentlichen Raum (Az.: VI ZR 176/09).

Aber auch in den eigenen vier Wänden gibt es Grenzen: In seinem Haus oder seiner Wohnung darf ein Eigentümer oder Mieter andere Personen nur filmen, wenn diese zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen wurden.

5. Auf Service und Datensicherheit achten

Um alle Vorteile einer Videoüberwachungslösung nutzen zu können, muss auch der Service stimmen. Preiswerte Produkte sind nur auf den ersten Blick attraktiv, häufig fehlen aber im Falle eines Falles - vor allem also bei technischen Problemen - Ansprechpartner und es gibt kaum oder überhaupt keinen Service.

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