Gründe, um ein Dach neu einzudecken gibt es viele. Zum einen kann es notwendig werden, weil die Schindeln bereits so alt und brüchig sind, dass nun ein Austausch nötig ist, andererseits kann eine nachträgliche Dachdämmung das erneute Eindecken des Daches erforderlich machen.
Je nach Zustand des Daches können alte Schindeln und Dachlatten erneut verwendet werden. Die Schindeln lassen sich dann beispielsweise mit einem Hochdruckreiniger prima säubern und sehen unter Umständen sogar wie neu aus.
Wenn das Dach schon einmal abgedeckt ist, dann sollte man die Gelegenheit beim Schopfe packen und brüchige Dachlatten und eventuell sogar alte Dachbalken, falls nötig, austauschen. Auch alte und beschädigte Dämmung kann auf diesem Weg gleich bequem abgetragen werden.
Vorbereitungen für den Einsatz auf dem Dach
Bevor es so richtig losgehen kann, ist es wichtig sich im Falle eines neuen Dachbelags für einen zu entscheiden. Das ist natürlich auch eine Kostenfrage. Die Auswahl reicht von Metallplatten, Betonziegel, Tonziegel über Kupfer und Bitumenschindeln bis hin zu einer Dachbegrünung.
Wenn die abschließende Wahl für den Dachbelag getroffen worden ist, dann sollte eine ausreichende Menge Dachlatten für den Längsverlauf und die Konterlattung zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird, falls nicht schon vorhanden, Dämmstoff und Unterspannbahn benötigt. Um den Dachbelag optimal zu befestigen, braucht man Dachklammern, spezielles Klebenband für die Dampfsperre und die Unterspannbahn, sowie Firsthalter, Schrauben und Nägel, Tackerkrallen und Rinnenhalter für das Anschließen der Regenrinnen.
Nicht zuletzt werden für die Arbeiten auch ein Gerüst, Fangnetze, als Schutzmaßnahme vor herunterfallenden Materialien, und ein geschickter, schwindelfreier Handwerker gebraucht. Wenn man sich all das selbst zutraut, dann spricht nichts dagegen, die Arbeiten mit einigen Hilfskräften selbst durchzuführen. Hat man hingegen Zweifel, sollte man unbedingt den Rat eines Fachmannes bzw. dessen Hilfe in Anspruch nehmen.
Unser Tipp: Alle am Umbau Beteiligten, egal ob mit oder ohne Bezahlung, müssen für den Fall eines Unfalls über die Berufsgenossenschaft versichert werden.