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Arbeitszimmer einrichten: 6 Tipps für ein Homeoffice unterm Dach

Durch große Dachfenster gelangt viel Licht und frische Luft für frische Ideen ins Arbeitszimmer.
Durch die großen Dachfenster gelangt nicht nur viel natürliches Licht, sondern auch frische Luft für frische Ideen ins Arbeitszimmer. Foto: djd/Velux

Kein Stau auf dem Weg ins Büro. Die Möglichkeit, sich flexibel den Tag einzuteilen. Und quasi nebenbei noch mehr Zeit für die Familie haben: Homeoffice bietet viele Vorteile. Damit die Heimarbeit mehr Lust als Frust macht, sollten Sie beim Einrichten Ihres Arbeitszimmers einige grundlegende Tipps beachten.

1. Voraussetzungen, wenn Sie ein Arbeitszimmer einrichten wollen

Kein Homeoffice ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn Sie zeitweise von zu Hause arbeiten möchten, muss dies vorab betrieblich klar geregelt sein. Eine zuverlässige und möglichst schnelle Internetverbindung ist ebenso ein Muss wie ein ruhiges und separates Arbeitszimmer - das Homeoffice am Küchentisch ist auf Dauer keine Lösung. Übrigens: Die Zustimmung Ihres Vermieters brauchen Sie nicht, um ein Arbeitszimmer einzurichten.

Die passende Arbeitsatmosphäre unter dem Flachdachfenster.
Die passende Arbeitsatmosphäre unter dem Flachdachfenster: Natürliches Licht von oben, frische Luft und der Blick in die Wolken zur Inspiration. Foto: djd/Velux

2. Den passenden Arbeitsplatz zu Hause finden

Konzentriertes Arbeiten, wenn ständig die Geräusche der Wasch- oder Spülmaschine nerven oder wenn der Nachwuchs etwas von Ihnen will? Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Gefragt ist ein ruhiger, abgeschlossener Raum. Nicht jede Miniwohnung erfüllt also die Voraussetzungen für ein Homeoffice. In vielen Eigenheimen hingegen schlummert eine ungenutzte Raumreserve unter dem Dach: Der Spitzboden bietet sich häufig an, um rasch und unkompliziert ein Arbeitszimmer einzurichten.

3. Darum eignen sich Räume im Dachgeschoss besonders gut

Während die Kinder unten spielen oder Hausaufgaben machen, können Sie oben ihren beruflichen Pflichten nachkommen. Durch den Einbau von Dachfenstern oder Flachdachfenstern lässt sich mit wenig Aufwand eine helle und inspirierende Arbeitsatmosphäre erzielen. Durch die Fenster gelangt nicht nur viel Tageslicht, sondern auch frische Luft in den Raum - zwei Faktoren, die die Konzentrationsfähigkeit erhöhen. Sollte die Kreativität ins Stocken geraten, kann der Blick in den Himmel oder ins Grüne für neue Ideen sorgen.

Wer zu Hause ein Arbeitszimmer einrichten will, sollte für eine helle und freundliche Atmosphäre sowie eine ergonomische Ausstattung sorgen.
Wer zu Hause ein Arbeitszimmer einrichten will, sollte für eine helle und freundliche Atmosphäre sowie eine ergonomische Ausstattung sorgen. Foto: djd/Velux

4. Arbeitszimmer einrichten und für gesunde Arbeitsbedingungen sorgen

Gekrümmt am Küchentisch E-Mails bearbeiten oder Präsentationen erstellen? Das tut auf Dauer weder Ihrem Rücken noch den Arbeitsergebnissen gut. Wichtig ist auch im Arbeitszimmer eine gesunde und ergonomische Einrichtung. Ein hochwertiger Bürostuhl ist daher ebenso ein Muss wie ein solider Schreibtisch - beides individuell an Ihre Körpergröße angepasst. Das Arbeiten am kleinen Notebook-Display kann auf Dauer die Augen ermüden. Ein separater Bildschirm macht es einfacher und bequemer.

Mit wenig Aufwand lässt sich hier ein abgeschlossenes Arbeitszimmer einrichten.
Unterm Dach ist meist noch Platz. Mit wenig Aufwand lässt sich hier ein abgeschlossenes Arbeitszimmer einrichten. Foto: djd/Velux

5. Für ein gesundes Klima unterm Dach sorgen

Räume unterm Dach sind ruhig und gemütlich - können jedoch schnell überhitzen. Dagegen lassen sich Markisen als Hitzeschutz von außen vor dem Fenster platzieren. Für das Flachdach gibt es mit solarbetriebenen Hitzeschutzmarkisen eine Lösung. Auch wenn das Tageslicht für eine positive Arbeitsatmosphäre sorgt, können blendende Sonnenstrahlen die Arbeit am Bildschirm erschweren. Abhilfe schaffen innen liegende Sonnenschutzprodukte, die mit dem Hitzeschutz außen kombinierbar sind.

6. Steuerliche Vorteile bei der Heimarbeit nutzen

Kosten für das Arbeitszimmer können Sie geltend machen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit darstellt oder wenn Sie keinen festen Arbeitsplatz im Unternehmen haben - zum Beispiel als Außendienstmitarbeiter. Grundvoraussetzung ist, dass es sich um einen separaten, abgeschlossenen Raum handelt.

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