1. Der Mensch und die Grundstücksrechte
Den meisten ist der Begriff „Grundbuch“ und „Grundbucheintrag“ nicht fremd. Geht es an die Details, wird es da schon für den ein oder anderen schwieriger. Um das Grundbuch und seinen Zweck tiefgehend zu verstehen, muss man ein wenig in seine Geschichte zurückblicken. Denn den Menschen ist es seit jeher ein Bedürfnis ihren Besitz zu definieren und ihn möglichst hieb- und stichfest vermerken zu lassen.
Vor allem nach dem Dreißigjährigen Krieg war für viele Menschen unklar, ob und in welchem Umfang sie ihren Besitz zurückerhalten würden. Die Frage nach Klärung von Eigentumsrechten wurde laut. Man wollte also Fragen rund um Grund und Boden ausräumen. Hierzu gab es dann ein systematisches Amtsbuchwesen, welches Inhalte, wie Hypotheken, Verkäufe, Inventar- und Testamentsbücher führte.
2. Das Grundbuchamt
Das Grundbuch, so wie wir es heute kennen, ist ein Register, das beim Grundbuchamt geführt wird. Hierin werden alle Grundstücke, die es im gesamten Bundesgebiet gibt, registriert. Es enthält sowohl die rechtlichen Verhältnisse als auch die wirtschaftlichen eines Grundstücks.
Häufig ist das Grundbuchamt eine Abteilung im Amtsgericht. Bis auf wenige Bundesländer, wie Baden-Württemberg, wird das Grundbuchamt dort gepflegt. In Baden-Württemberg ist es hingegen so, dass das Grundbuch durch die Gemeinden geführt wird.
3. Ein Blick ins Grundbuch
Der Grundbucheintrag, als Teil des Grundbuches gibt verschiedene Daten und Fakten zum Grundstück an. Zum einen ist dort der Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten verzeichnet, aber auch die Lage und die Größe des Grundstücks selbst. Des weiteren kann man aus dem Grundbucheintrag erfahren, inwieweit das Grundstück bebaut wurde oder zukünftig bebaut werden darf.
Denn es sind auch alle Beschränkungen eingetragen. Das können zum Beispiel Rechte zu den Wegen, Leitungen, aber auch Wohn- und Nießbrauchrechte sein. Außerdem kann man im Grundbuch Eigentumsvormerkungen ersehen, also für die Zukunft als Eigentümer vorgemerkte Personen, für die jedoch noch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, beispielsweise Abtragung von Schulden, die Weitergabe durch Erbschaft oder Ähnlichem.