Bauen

Für Dachdämmung Förderung nutzen: Die 3 wichtigsten Förderprogramme

Wer ein älteres Haus energetisch ertüchtigt kann für die Finanzierung einen Steuerbonus nutzen
Wer ein älteres Haus energetisch ertüchtigt, zum Beispiel mit einer verbesserten Dachdämmung, kann für die Finanzierung einen attraktiven Steuerbonus nutzen. Foto: djd/puren

(djd). Nach einem vorübergehenden Förderstopp im Januar 2022 stehen für sanierungswillige Hausbesitzer wieder attraktive finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Ein Schwachpunkt vieler älterer Häuser ist die Dachdämmung. Förderungen gibt es dafür aus verschiedenen Programmen. Welches zum Haus und zur finanziellen Situation am besten passt, muss im Einzelfall überprüft werden. Wir stellen vor, welche Förderungen für die Dachdämmung genutzt werden können.

1. Kredite und Zuschüsse über die KfW

Zinsbegünstigte Kredite für energetische Sanierungen gibt es über die KfW Förderbank. Im Rahmen des KfW-Programms 261 wird die Modernisierung zum Effizienzhaus gefördert. Die Dachdämmung kann Teil der Förderung sein. Wichtig ist es, bei der Ausführung auf hochwertige Materialien, zum Beispiel Dämmstoffe aus Polyurethan von puren zu achten. Unter www.puren.de gibt es viele weitere nützliche Infos für Hauseigentümer. Hochleistungsdämmstoffe mit sehr guten Wärmedurchgangswerten geben Sicherheit, dass die energetischen Anforderungen des Förderprogramms eingehalten werden. Gleiches gilt für die Dachdämmung, wenn die Förderung als Einzelmaßnahme angestrebt wird. Möglich ist dies über das KfW-Programm 262. Einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss, gibt es über das Programm der KfW mit der Nummer 461 für Komplettsanierungen oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Für die Komplettsanierung eines Altbaus zum Effizienzhaus können Eigentümer zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse der KfW Förderbank beantragen.
Für die Komplettsanierung eines Altbaus zum Effizienzhaus können Eigentümer zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse der KfW Förderbank beantragen. Foto: djd/puren

2. Steuerliche Begünstigung über die "Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung" (ESanMV)

Die Kosten einer energetischen Modernisierung, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, können aufgrund der ESanMV zu 20 Prozent bei der Steuer geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung kann über drei Jahre hinweg genutzt werden, bei einer Investitionssumme von 200.000 Euro sind so bis zu 40.000 Euro Steuerersparnis drin. Der Bonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht von dem zu versteuernden Einkommen.

Über das BAFA können Einzelmaßnahmen am Haus, zum Beispiel eine Dachdämmung, gefördert werden.
Über das BAFA können Einzelmaßnahmen am Haus, zum Beispiel eine Dachdämmung, gefördert werden. Foto: djd/puren

3. BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, Energieberatung und Baubegleitung

Interessant für die Dachdämmung ist auch die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Einzelmaßnahmen gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Investitionssumme von 60.000 Euro. Begleitend empfohlen wird zudem eine Energieberatung, bei der ein Sanierungsfahrplan erstellt wird, sowie eine sachverständige Baubegleitung während der Bauarbeiten. Beide Maßnahmen geben mehr Sicherheit, dass definierte Modernisierungsziele in der Planung und Umsetzung auch eingehalten werden. Wer sie in Anspruch nimmt, kann sogar BAFA-Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der Kosten erhalten.

drucken