Der Bauvertrag bildet die Grundlage für die Errichtung eines Eigenheims. Er legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Bauunternehmen und Bauherren fest. In der Regel wird der Bauvertrag vom Unternehmen vorgelegt. Immobilieninteressenten sollten nicht blind darauf vertrauen, dass der Unternehmer als Bauprofi schon alles in ihrem Sinne regeln wird.
Denn viele Bauverträge enthalten nach Studien des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) Klauseln, die den Verbraucher benachteiligen und die in vielen Fällen nicht einmal gesetzeskonform sind. BSB-Geschäftsführer Florian Becker rät, Bauverträge vor der Unterzeichnung von einem unabhängigen Vertrauensanwalt prüfen zu lassen, da Verbraucher mit den komplexen Vertragswerken oft überfordert sind. In den nachfolgenden Tipps erklärt er die wichtigsten Knackpunkte:
1. Der Zahlungsplan
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Zahlungsplan dem tatsächlichen Fortschritt der Bauleistungen entsprechen - der Verbraucher zahlt also nur Leistungen, deren Gegenwert bereits auf der Baustelle entstanden ist. Viele Zahlungspläne in Bauverträgen sehen aber bereits frühzeitig hohe Abschlagszahlungen vor, sodass der Bauherr de facto in finanzielle Vorleistung geht.
Diese Überzahlungen bergen Risiken, denn im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers ist das zu viel gezahlte Geld in der Regel weg. Zu beachten ist auch, dass die Rechnungsstellung für die Abschlagszahlungen oft erfolgt, ohne dass der Bauherr einen Nachweis erhält, dass die entsprechenden Leistungen tatsächlich bereits erbracht sind.