Sie ist der letzte Schritt auf dem Weg ins Eigenheim und ein wichtiger Termin im Bauablauf: die Bauabnahme. Als wichtige Pflicht des Bauherrn markiert sie die Grenze zwischen dem Erfüllungsstadium - also der eigentlichen Bauphase - und der Mängelgewährleistungsfrist, deren gesetzlich geregelte Laufzeit mit erfolgter Abnahme beginnt. Wir erklären die wichtigsten Begriffe, mit denen Bauherren rund um die Abnahme konfrontiert sein können.
1. Zeitpunkt der Bauabnahme
Der Besteller muss das fertige Bauwerk abnehmen, wenn Abnahmereife besteht, das heißt, wenn es im Wesentlichen mangelfrei ist und keine fehlenden Restleistungen mehr vorliegen. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Besteller die Abnahme nicht verweigern. Nach erfolgter Bauabnahme wird die restliche Vergütung für das Bauwerk fällig.