Checklisten und Sicherheitstipps

Koffer Checkliste: 7 Tipps zum packen

Checkliste Koffer: Das richtige Kofferpacken für Flugreisen. Foto: Public Domain / Pixabay
Checkliste Koffer: Das richtige Kofferpacken für Flugreisen. Foto: Public Domain / Pixabay

Tipp 1: Was darf ins Gepäck?

Insbesondere wer nicht regelmäßig mit dem Flugzeug verreist, kann beim Packen schon einmal durcheinander kommen. Dürfen Flüssigkeiten mit in den Koffer und wenn ja, auch in den kleinen für das Handgepäck? Welche Gegenstände sind ganz verboten und wie schwer darf das Gepäck überhaupt sein? Allgemein gilt: Es ist besser sich vorab zu informieren, als beim Einchecken unangenehme Überraschungen zu erleben. Im Zweifelsfall fragen Sie also nochmal genau bei Ihrer Airline nach, wenn Sie Flüge buchen.  Wir helfen Ihnen schon vorab eine Koffer Checkliste erstellt und haben die wichtigsten Regeln für das richtige Kofferpacken zusammengefasst.

Tipp 2: Verbotene Gegenstände zu Hause lassen

Es gibt eine Reihe von Gegenständen, die Sie bei Flugreisen grundsätzlich zu Hause lassen müssen. Prinzipiell sind das alle Objekte oder Stoffe, die in der Luft zur Gefahr werden können. Dazu zählen alle Materialien, die leicht entflammbar oder explosiv sind, also nicht nur Sprengstoff, sondern beispielsweise auch Feuerwerkskörper, Fackeln und Streichhölzer.

Vorsicht: Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70% Vol. fallen ebenfalls in diese Kategorie. Selbst Geräte und Werkzeuge, die schon einmal auch nur kleinste Mengen Benzin enthalten haben, fallen unter diese Regel. Dasselbe gilt für alle Behälter mit Gasen wie Campingkocher oder leicht brennbaren Flüssigkeiten wie sie unter anderem in Farben und Reinigungsmitteln enthalten sind.

Drei Flugpassagiere sitzen in einer Reihe und lesen oder hören Musik.
Achtung beim Handgepäck: Die Füssigkeiten sind gesondert zu packen und entflammbare sowie scharfe Gegenstände sind verboten. Foto: djd/Unsplash Daniel McCullough

Tipp 3: Leicht entflammbare Objekte nicht mitnehmen

Wichtig: Auch Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser zu leicht entflammbaren Gasen werden können, dürfen nicht mit ins Flugzeug. Ebenso muss alles was giftig, oxidierend, ansteckend, ätzend oder radioaktiv ist, am Boden bleiben, z.B. Quecksilber, Viruskulturen, Säuren, Laugen, Basen und Nassbatterien. Stark magnetische Materialen können die empfindlichen Geräte von Flugzeugen stören und stellen deshalb auch im Gepäck ein Sicherheitsrisiko dar.

Elektroschockwaffen wie Taser sind an Bord ebenfalls verboten. Dagegen dürfen Waffen wie Pistolen und Gewehre, die zur Jagd oder für sportliche Zwecke verwendet werden, mit dem Gepäck aufgegeben werden. In der Regel bedarf dies aber einer Anmeldung vorab und die Munition muss getrennt von der Waffe transportiert werden. Auch Geschäftsreisende müssen unter Umständen auf eine bestimmte Art Gepäck verzichten, denn auch Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage sind beispielsweise an Bord von Lufthansa-Maschinen ganz verboten.

Tipp 4: Das Handgepäck richtig packen

Grundsätzlich gilt: was nicht in die aufgegebenen Koffer darf, gehört auch nicht ins Handgepäck. Zudem gibt es einige Objekte, die zwar in den Koffer, aber nicht ins Handgepäck dürfen. Dazu gehören so genannte stumpfe Gegenstände wie Tennisschläger, Skateboards und Billardstöcke, die im Zweifelsfall als Waffe benutzt werden könnten. Auch spitze Gegenstände wie Nagelfeilen und alle Klingen mit einer Länge von über sechs Zentimetern dürfen nicht mit in die Kabine.

Anders ist es allerdings mit Feuerzeugen, die Passagiere ausdrücklich im Handgepäck unterbringen sollen, jedoch nur in einer Menge, die dem Eigenbedarf entspricht. Haben Sie deshalb die Koffer Checkliste immer parat.

Ein silbernes Komsetiktäschchen mit verschiedenen Fläschchen.
Vorsicht ist zudem bei der Definition von Flüssigkeiten geboten, denn auch Gels, Pasten, Lotionen sowie Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen gelten als flüssig. Foto: djd/Unsplash Annie Spratt
Ein gepackter Koffer liegt auf dem Boden und ist geöffnet.
Wer Souvenirs kaufen möchte, sollte sich gründlich über Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren. Foto: djd/Unsplash Anete Lusina

Tipp 5: Flüssigkeiten gesondert packen

Dann wären da noch die Flüssigkeiten. Sie dürfen mit an Bord, auch ins Handgepäck, aber nur unter folgenden Bedingungen:

  • Die einzelnen Behälter müssen ein Fassungsvermögen von höchsten 100 Millilitern haben und sämtliche Behälter müssen zusammen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden, der wiederum höchstens ein Volumen von einem Liter haben darf.
  • Alle Einzelbehälter müssen leicht in den Plastikbeutel passen und dieser wiederum komplett verschlossen sein.

Vorsicht ist zudem bei der Definition von Flüssigkeiten geboten, denn auch Gels, Pasten, Lotionen sowie Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen gelten als flüssig. Der Inhalt von Druckbehältern, wie zum Beispiel Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfüm und Rasierschaum wird also als Flüssigkeit gewertet. Richtig Kofferpacken spart also Zeit.

Aber, es gibt auch Ausnahmen von der Regel, bei Flüssigkeiten sind das folgende: Medikamente und Spezialnahrung – wie zum Beispiel Babymilch, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Auch Duty-Free-Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen mitgeführt werden.

Tipp 6: Größe und Gewicht der Koffer kennen

Die Regelungen in Sachen Freigepäck und Gewicht der Koffer, sind von Airline zu Airline recht unterschiedlich und in der Regel von der Buchungsklasse und der Länge des Fluges abhängig. Allgemein gilt: je höher die Klasse und je länger der Flug, desto mehr Freigepäck dürfen Sie aufgeben. Während einige Fluggesellschaften Handgepäck mit einem Gewicht von bis zu 18 kg in der First Class zulassen, sind es bei anderen in der Economy Class nicht mehr als 3,5 kg. Auch für die Maße der Gepäckstücke – egal ob sie für die Kabine oder den Frachtraum bestimmt sind – kann jede Fluggesellschaft eigene Regelungen haben. Am besten fragen Sie fragen also vor der Abreise direkt bei der Airline nach oder informieren sich auf deren Website und erstellen eine eigene Checkliste mit Zusatzinformationen.

Tipp 7: Über die Ein- und Ausfuhr informieren

Wer internationale Flugreisen antritt, sollte sich auch vorab bei der entsprechenden Zollbehörde darüber informieren, welche Gegenstände aus dem Abflugland aus- und in das Zielland eingeführt werden dürfen. Nähere Informationen für die in Deutschland gültigen Regelungen finden Sie auf der Website des deutschen Zolls. Besonders wichtig ist, dass Sie sich über die Bestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Pflanzen informieren, da einige Länder diesbezüglich über strenge Richtlinien verfügen. Sofern Sie die Vorgaben unserer Koffer Checkliste berücksichtigen und beim Kofferpacken gewissenhaft vorgehen, sollte auch beim Checkin auch alles gut über die Bühne gehen.

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