Immerhin ein Fünftel der Bundesbürger legt den Weg vom Wohnort zur Arbeit häufig bis täglich mit dem Fahrrad zurück. Das Fahrrad als Transportmittel zur Arbeit nutzen vor allem junge Menschen. Bei einem Fahrradunfall gelten für Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit die gleichen Regeln wie für Autofahrer.
Hinweis 1: Abgesichert ist nur der direkte Weg zur Arbeit
Hier ein Beispiel: Ein Radfahrer fährt durch den dichten morgendlichen Berufsverkehr. Beim Abbiegen gerät er in eine Straßenbahnschiene und verletzt sich bei dem Fahrradunfall schwer. War der Mann auf dem direkten Weg zur Arbeit, hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung durch den Arzt, die Rehabilitation oder zahlt, falls eine dauerhafte Schädigung anhält, eine monatliche Rente. Die Höhe der Rente hängt vom Lebensalter und vom Grad der Invalidität ab. Hat derselbe Mann auf dem Weg zur Arbeit aber einen Umweg zum Bäcker gemacht, erhält er bei einem Fahrradunfall in der Regel von der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Cent. Immerhin zahlt die Krankenversicherung zwar für die akute Behandlung. Auf den Folgekosten des Unfalls bleibt der Mann indes sitzen, falls er keine private Unfall- oder gegebenenfalls Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.