3. Frage: Ich beobachte häufiger, dass Eisplatten von LKWs auf die Autobahn herunterfallen. Wer haftet, wenn mein Auto durch so eine Platte beschädigt wird?
Sowohl LKW- als auch Autofahrer müssen ihre Fahrzeuge vor Fahrantritt gründlich von Schnee und Eis befreien. Ansonsten drohen Verwarnungs-und Bußgelder bzw. wenn durch Zuwiderhandlung ein Schaden entsteht, muss auch die Haftung dafür übernommen werden. Und werden Personen bei einem durch rutschenden Schnee und herabfallende Eisplatten verursachten Unfall verletzt, kann zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt werden.
4. Frage: Ich denke an einen Wechsel meiner Kfz-Versicherung – muss ich mir erst eine neue Versicherung besorgen und mir die Annahme bestätigen lassen oder laufen Annahme und Kündigung parallel?
Wenn Sie Ihre Autoversicherung kündigen, sollten Sie immer die Zusage des neuen Versicherers abwarten und erst danach die Kündigung, zur Sicherheit per Einschreiben, einsenden. Das Kündigungsschreiben muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres oder im Sonderkündigungsfall jeweils einen Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung, nach Abwicklung eines Schadens oder bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
5. Frage: Ich würde schon gern meine Kfz-Versicherung gegen eine günstigere tauschen, aber ich habe Angst, beim Wechsel Fehler zu machen. Worauf sollte ich beim Vergleich achten?
Beim Versicherungswechsel sollten Sie neben dem Preis auch auf Service und Leistung achten. Um das optimale Angebot zu finden, können Sie unabhängige Vergleichstests nutzen. Zeitschriften wie Finanztest oder Vergleichsportale im Internet helfen Ihnen auch weiter. Die Versicherungsleistungen der unterschiedlichen Angebote – wie etwa Rabattschutz, Neuwertentschädigung, Marderbiss-Folgeschäden oder die Versicherung von Tierschäden – sollten vergleichbar sein und den optimalen Versicherungsschutz darstellen. Servicegarantien in der Kaskoversicherung, wie ein Ersatzauto während der Fahrzeugreparatur, geben darüber hinaus besondere Sicherheit im Schadenfall.
6. Frage: Wird mein Schadenfreiheitsrabatt bei einem Versicherungswechsel automatisch auf die neue Versicherung übertragen?
Ja. Der Vorversicherer bestätigt Ihren aktuellen Schadenfreiheitsrabatt, der dann in den neuen Versicherungsvertrag übernommen wird.
7. Frage: Mir sind neue Reifen zu teuer – deshalb möchte ich Gebrauchtreifen von Privat kaufen. Woran erkenne ich, wie alt diese wirklich sind?
Das Alter der Reifen können Sie über die so genannte DOT-Nummer auslesen. Grundsätzlich gilt: Je älter ein Reifen, desto geringer die Qualität, denn die im Reifen befindlichen Weichmacher, welche für Grip, Bremseigenschaft und Haftung sorgen, verhärten über die Jahre. Außerdem sollten Sie auf die Qualität der Lagerung und auf die Laufleistung achten.