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Autowerkstatt finden: 6 Tipps zur Auftragserteilung

Eine gute Autowerkstatt mit unseren 6 Tipps finden.
Die Beratung in der Werkstatt sollte individuell angepasst und ohne Zeitdruck geschehen. Foto: djd/thx

Irgendwann trifft es jeden Wagenbesitzer: Das Auto ist reif für die Werkstatt, zur Wartung oder zur Reparatur, und man weiß nicht, an welche Werkstatt man sich wenden soll. Was zeichnet eine gute Kfz-Werkstatt aus? Wie kann man als Kunde eine Abzocke erkennen?

1. Tipp: Kriterien einer guten Vertragswerkstatt

Solche Werkstätten bieten ihren Kunden alle anfallenden Arbeiten rund um das Auto: Vom klassischen Wechsel des Motorenöls über Fahrzeugcheck und Reparatur bis hin zu Karosseriearbeiten lassen die Vertragswerkstätte keine Wünsche offen. Die Werkstätten sind komplett ausgestattet und mit Spezialwerkzeugen ausgerüstet, ihre Mitarbeiter sind bestens geschult. Das hat in der Regel seinen Preis – die Reparaturen in Vertragswerkstätten sind meistens teuer. Die Besitzer von neuen Fahrzeugen müssen meistens eine Vertragswerkstatt wählen, wenn sie ihren Wagen während der von dem Hersteller vorgeschriebenen Garantiezeit reparieren wollen. Etwaige Nachbesserungen oder andere Arbeiten am Fahrzeug dürfen in dieser Zeit ausschließlich bei folgenden Stellen gemacht werden: entweder in dem Autohaus, in dem der Wagen gekauft wurde oder in einer Werkstatt, die diese Marke verkauft oder als deren Vertragswerkstatt anerkannt ist.

2. Tipp: Kriterien einer guten freien Werkstätte

Unter dieser Bezeichnung versteht man markenunabhängige Betriebe oder Filialbetriebe. Das Reparaturrepertoire wie auch das äußere Auftreten ist bei den freien Werkstätten eher uneinheitlich. Am meisten werden dort Standardreparaturen wie Arbeiten an der Brems-, Auspuffanlage oder Reifen durchgeführt. Weil die Ausrüstung nicht vollkommen ist und nicht alle möglichen Reparaturen durchgeführt werden können, werden die Kunden mit etwas günstigeren Stundensätzen wie bei den Vertragswerkstätten rechnen können. Dasselbe betrifft Betriebe, die außerhalb von Ballungszentren niedergelassen sind. Dank geringeren Gewerbekosten können sie ihren Kunden ebenso günstigere Stundensätze anbieten. Diese Art der Werkstätte eignet sich in erster Linie für Fahrzeuge, die etwas älter sind. Bei neuwertigen Autos lohnt es sich, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Die Vertragswerkstätten sind für solche Arbeiten besser geeignet, weil sie sich nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers genauestens halten müssen.

3. Tipp: Präzise Auftragserteilung

Man sollte bei der Auftragsverteilung den Auftrag so präzise wie möglich formulieren, damit es später so wenige Streitpunkte wie möglich gibt. Das Fahrzeug sollte zuerst auf der Hebebühne von einem Werkstattmechaniker in Beisein des Kunden untersucht werden. Auf diese Weise kann man genau besprechen, was nun repariert werden sollte und der Mechaniker kann dem Kunden seine Reparatur-Empfehlungen erläutern. Alle Absprachen sollte man unbedingt schriftlich festhalten. Bei der Auftragserteilung bedient man sich am besten folgender Checkliste:

  • Im Auftrag die Fahrzeug-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, den Kilometerstand, das Annahmedatum und den Name der Person, die den Auftrag angenommen hat, festhalten.
  • Für eventuelle Rückfragen die eigene Telefonnummer hinterlassen.
  • Konkrete Beschreibung der Arbeiten. Keine Pauschal-Aufträge erteilen (wie zum Beispiel „alle anfallenden Arbeiten ausführen“).
  • Festlegen, dass die alten Teile, die ausgetauscht wurden, ins Fahrzeug gelegt oder ausgehändigt werden (die könnte man später als Beweismittel brauchen).
  • Vereinbarung zu einer oberen Kostengrenze für die Reparaturarbeiten.
  • Im Vorfeld die Zahlungsweise vereinbaren (Bar/Kartenzahlung/Überweisung).
  • Alle Wertsachen aus dem Auto mitnehmen. Die Verbleibenden möglichst detailliert beschreiben und schriftlich festhalten.
  • Die Alarmanlage ausschalten, bevor das Fahrzeug übergeben wird.
  • Den Radiocode aufschreiben, falls die Batterie während der Arbeiten abgeklemmt wird.

4. Tipp: Die Reparaturbedingungen sorgfältig lesen

Die meisten Werkstätte, ob freie oder Vertragswerkstätte, bedienen sich den vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) herausgegebenen Kfz-Reparaturbedingungen. Stellte man sicher, dass der Kunde über die Reparaturbedingungen in Kenntnis gesetzt wurde, gelten sie bereits als vereinbart. Sie werden in der Regel zusammen mit der Auftragsbestätigung übergeben oder in der Reparaturannahme ausgehändigt. In solchem Fall muss jedoch die Werkstatt den Kunden darauf aufmerksam machen. Wurden die speziellen Bedingungen nicht vereinbart, gelten die Rechte und Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

5. Tipp: Kostenvoranschlag und Auftragsbestätigung verlangen

Bei umfangreichen Arbeiten am Wagen ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Kostenvoranschlag zu verlangen, der meistens kostenlos ist. Will man Angebote von verschiedenen Werkstätten einholen und den Reparaturvertrag nicht gleich abschließen, wird für den Kostenvoranschlag oft einen Preis verlangt. Wenn man als Kunde auf dieser Grundlage einen Auftrag erteilt, darf der Endpreis nicht zu sehr überschritten werden (es dürfen höchstens 15 Prozent sein). Falls jedoch der Betrieb den Endpreis aus dem Kostenvoranschlag garantiert hat, darf er auf keinem Fall überschritten werden. Die Werkstatt verlässt man nie, ohne sich vorher die Durchschrift der Auftragsbestätigung zu sichern. Sie dient auch als Berechtigung, um das Auto später abholen zu dürfen. Ohne diesen Beleg lässt es sich später nicht nachweisen, welche Reparaturarbeiten man tatsächlich ausführen lassen wollte.

6. Tipp: Bei der Fahrzeugabholung genau prüfen

Wenn das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht fertig sein sollte, kann man es erst dann reklamieren, wenn die Autowerkstatt wegen Selbstverschuldung einen schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin um mehr als 24 Stunden überschritten hat. In dem Fall ist die Werkstatt verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder 80 Prozent der Mietwagenkosten zu übernehmen. Vor der Abholung sollte man sich den Wagen genauer angucken, ob er Dellen, Kratzer oder sonstige Schäden aufweist, die bei der Fahrzeugübergabe nicht existierten. Tritt solch ein Fall auf, sollte man sich etwaige Beanstandungen sofort schriftlich von der Werkstatt bestätigen und deren Beseitigung fordern. Die Rechnung sollte genau überprüft werden. Sie muss alle angefallenen Lohn- und Materialkosten beinhalten. Wenn man in der Rechnung etwas nicht verstanden hat, sollte man sich das gleich erklären lassen.

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