Tipp 2: Notruf und Polizei
Bundesweit können Sie die Polizei unter der Nummer 110, den Notruf unter der Nummer 112 erreichen. Den Notruf müssen Sie nur anrufen, wenn Menschen bei dem Autounfall zu Schaden gekommen sind. Die Polizei kann immer zum Unfallort gerufen werden, bei kleineren Sachschäden ist es aber nicht notwendig. Die Polizei sollte aber immer dann gerufen werden, wenn bei dem Verkehrsunfall Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder man dies vermutet.
Tipp 3: Erste Hilfe am Unfallort
Sollten Unfallbeteiligte verletzt oder gar ohnmächtig sein, leisten Sie Erste Hilfe. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet, unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Überprüfen Sie bei bewusstlosen Personen, ob Atmung und Puls stabil sind. Ist dies der Fall, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage.
Denken Sie daran, Wiederbelebungsmaßnahmen zu ergreifen, sollten Atmung oder Puls stocken oder aussetzen. Sollten Unfallopfer stark bluten, versuchen Sie, die Blutung mit einem Druckverband zu stillen. Die Rettungsdecke im Verbandskasten kann dazu eingesetzt werden, um Unfallopfer warm zu halten. Mit Verletzten zu sprechen, hat eine sehr beruhigende Wirkung.
Tipp 4: Beweise sichern
Bereits an der Unfallstelle sollte man daran denken, Beweise für die Unfallabwicklung zu sichern. Beweismittel nach einem Autounfall sind:
- Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben
- Lichtbilder
- Polizeibericht