Die Anzahl sogenannter "wilder Ehen" steigt in Deutschland stetig an. Das größte Problem dabei: Für diese Variante des Zusammenlebens hat der Gesetzgeber bislang nur wenig übrig. So bestehen Anrechte auf eine gesicherte Altersversorgung oder Unterhaltungsbestimmungen in der Regel nur bei verheirateten, jedoch nicht bei unverheirateten Paaren.
Was unverheiratete Paare regeln sollten, ist individuell sehr verschieden und hängt von der wirtschaftlichen Situation und den gegenseitigen wirtschaftlichen Verflechtungen genauso ab wie von den gemeinsamen Planungen - etwa ob ein gemeinsames Haus oder Kinder vorgesehen sind.
Tipp 1: Gemeinsame Güter schriftlich deklarieren
Bei unverheirateten Paaren gibt es zum Beispiel keine Möglichkeit der Gütergemeinschaft oder Gütertrennung: Bei Bedarf können die Partner aber schriftlich festlegen, dass ihnen einzelne Gegenstände, etwa das Auto, als Miteigentümer gemeinsam gehören.
Schwierig wird es allerdings für unverheiratete Paare, wenn Immobilien kaufen möchten: Falls beide Partner für die Finanzierung des Hauses unterschiedliche Beiträge leisten, sollte man sich wegen eines Vertrags, der Regelungen für den Fall des Scheiterns der Beziehung vorsieht, anwaltlich beraten lassen.