Wer seine Scheidung einreichen oder seine Lebenspartnerschaft aufheben lassen möchte, muss mit einigem Organisationsaufwand rechnen:
1. Tipp: Haftpflichtversicherung
Während der Ehe benötigen die Partner üblicherweise nur eine Versicherungspolice. Das bleibt zwar vom Grundsatz her auch während der Trennungsphase so, doch am besten sorgt der bislang versicherte Partner schon zum Zeitpunkt der Trennung für eine eigene Haftpflichtversicherung.
Schließlich könnte der Versicherungsnehmer seinen neuen Partner mitversichern oder in Zahlungsverzug geraten - beides bringt den Versicherungsschutz mindestens in Gefahr. Spätestens mit der rechtsgültigen Scheidung benötigen beide Partner sowieso einen eigenen Vertrag.
2. Tipp: Rechtsschutzversicherung
Mit der Rechtsschutzversicherung verhält es sich ähnlich wie mit der Haftpflichtversicherung. Allerdings sollte der Partner, der einen neuen Vertrag benötigt, darauf achten, dass dieser lückenlos an den bisherigen anschließt.