Alle Therapieformen bei Bruxismus verursachen Kosten. Die gesetzliche Krankenkasse deckt dabei beispielsweise den Einsatz einer Ausbissschiene nur teilweise. Andere Therapieformen gehören meist nicht zum Leistungsumfang. Hinzu kommt, dass die entsprechenden Preise sich zum Teil auf vierstellige Summen belaufen.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, vor der Behandlung einen ausführlichen Kostenplan erstellen zu lassen. Aus diesem sollten gesetzliche Leistungen klar hervorgehen. Patienten können alle anderen Kosten in vielen Fällen durch eine separate Zahnzusatzversicherung decken. Diese finanzieren funktionelle als auch medikamentöse Bruxismus Therapien bis zu 100 %. In jedem Fall sollten Bruxismus Patienten vor Beginn der Therapie detaillierte Informationen von ihrer Zahnzusatzversicherung einholen.
4. Entspannungsübungen in den Alltag einbauen
Unabhängig von der empfohlenen, medizinischen Therapieform ist es sinnvoll, zusätzliche Entspannungsübungen im Alltag zu integrieren. Studien gehen davon aus, dass der Körper durch nächtliches Zähneknirschen angestaute Spannungen abbaut.
Nicht nur Stress am Arbeitsplatz, auch durch einen stressigen Alltag sammeln sich eine Reihe von teils ungelösten Konflikten an. Weder Körper, Geist noch Seele kommen in der Nacht zur Ruhe. Kurze Entspannungsübungen vor dem Schlaf können hierbei Wunder bewirken. Zudem wirkt eine Reduzierung von Alkohol, Kaffee und Tabak mildernd auf die Symptome.