Das Rententhema sorgt immer wieder erneut für hitzige Diskussionen. Nun folgt die Rente mit 67 und die Frage, ob man mit dem Vorruhestand noch mehr Einbußen hat trotzdem man ein Leben lang berufstätig war. Für die Jahrgänge ab dem Jahr 1964 ist ab 2029 dann ein Renteneintrittsalter von 67 angesetzt und mit jedem früheren Eintritt in den Vorruhestand ist mit Abzügen zu rechnen.
Das Leben genießen, sich ein paar Wünsche erfüllen, Reisen … So denken vermutlich viele, für die das Thema Rente in den Fokus rückt. Wer denkt da nicht auch an einen möglichen Vorruhestand? Normalerweise ist es so, dass man nach mindestens 45 Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse, mit dem 65. Lebensjahr über einen vollen Rentenanspruch verfügt.
Möchte man jedoch früher in Rente gehen, dann werden vom eigentlichen Rentenbezug, der ab dem 65. bzw. 67. Lebensjahr gelten würde pro Monat 0,3 % abgezogen. Bei einem Jahr bedeutet das also einen Rentenabschlag bzw. einen Abzug von 3,6 %.
Bei einigen Arbeitnehmern würde dieser Umstand zu massiven Umsatzeinbrüchen und einem eventuellen Verlust der Lebensqualität führen. Um im Alter kein Sozialfall werden zu müssen, gibt es auch noch die Möglichkeit in Altersteilzeit zu arbeiten.
Tipp 1: Über Altersteilzeit nachdenken
Zwischen dem 55. und dem 64. Lebensjahr hat jeder Arbeitnehmer jedoch noch eine zusätzliche Option. Nach dem Altersteilzeitgesetz, kurz ATG, können Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit halbieren. Hierzu müssen bis zum Renteneintrittsalter jedoch mindestens noch 3 Jahre liegen. Trotz halber Arbeitszeit ist es dann möglich nicht nur 50% des Lohnes, sondern 70% zu erhalten. Möglich machen das spezielle Aufstockungsbeträge.
Die Altersteilzeit wirkt sich insofern auch positiv auf die weiterhin zu zahlenden Rentenbeiträge aus, welche dann immerhin 80% betragen. Der Aufstockungsbeitrag hierzu wird in dieser Zeit vom Arbeitgeber getragen.
Altersteilzeit kann relativ flexibel gestaltet sein, sie kann beispielsweise als Halbtagstätigkeit ausgeführt werden oder aber sogar mit einem täglichen, saisonalen oder monatlich erfolgenden Wechsel zwischen Arbeit und eigener Freizeitgestaltung einhergehen.
Tipp 2: Vorteile der Altersteilzeit bei der Steuer sichern
Arbeitet man in Altersteilzeit, hat man den Vorteil, dass man erstens mindestens 70% des bisherigen Lohnes erhält. Diese Aufstockung des Lohnes ist steuerfrei und somit ein gutes zusätzliches Polster für den eigenen Geldbeutel.