Schätzungen zufolge dürften in Deutschland mehr als 20 Millionen Haustiere leben. Jeder dritte Haushalt hat demnach einen tierischen Mitbewohner - sei es ein Hund, eine Katze, ein Meerschweinchen oder ein Wellensittich.
Gerade in der Urlaubszeit kommen immer mal wieder auch Nachbarn und Freunde in den Genuss eines Haustieres, wenn die Tierhalter ihr Umfeld bitten, ein paar Tage auf ihre Lieblinge aufzupassen. Doch wer sich vorübergehend als hilfsbereiter Hundesitter betätigt, geht mitunter auch einige Risiken ein. Gibt es eine Versicherung für Hundesitter?
1. Tipp: Das Thema "Haftung" ansprechen
Wer ein Tier für einen bestimmten Zeitraum pflegt, vereinbart stillschweigend einen sogenannten Verwahrungsvertrag mit dem Tierhalter. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften "Tiersitter" dadurch in der Regel für jegliche Schäden, die das Tier unter ihrer Obhut anrichtet.
Wer dennoch einen tierischen Freundschaftsdienst übernehmen möchte, sollte das Thema Haftung explizit mit dem Tierhalter besprechen. Wichtig sei dabei vor allem die Klärung, ob der Tierhalter über eine Tierhalterhaftpflicht verfüge. Darin sei nämlich die Betreuung des Tieres durch einen Fremden eingeschlossen.
Damit sind die Tiersitter dann prinzipiell gegen Schäden an Gegenständen oder anderen Personen abgesichert. Auf der sicheren Seite ist man, wenn zusätzlich in der eigenen privaten Haftpflichtversicherung das 'Hüten fremder Hunde/Pferde' mitversichert ist.