Wer pflegebedürftige Angehörige hat, aber selbst noch berufstätig ist, soll künftig bessere Möglichkeiten haben, die Pflege daheim zu übernehmen. Daher hat der Bundestag das Familienpflegezeitgesetz verabschiedet. Für bis zu zwei Jahre sollen die Pflegenden ihre Arbeitszeit auf die Hälfte verringern können. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es allerdings nicht.
Außerdem muss man während dieser Zeit auf einen Teil seines Gehalts verzichten. Zusätzlich fallen auch bei der sogenannten Laienpflege, wie sie beispielsweise durch Familienangehörige geleistet wird, oft erhebliche Kosten an.
Tipp 1: Sich gut über das Riskio informieren
Doch 21 Prozent der Deutschen sind noch immer davon überzeugt, dass sie sich nicht an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen müssen. Auf die Frage "Glauben Sie, dass sich Kinder an den Kosten beteiligen müssen, wenn deren Eltern pflegebedürftig werden und die Pflege nicht allein finanzieren können?" antworteten nur zwei Prozent der Befragten mit "ja, jeder unbegrenzt". 55 Prozent gehen davon aus, dass sich jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Pflegekosten der Eltern beteiligen müsse. 23 Prozent wiederum meinen, nur Personen mit einem besonders hohen Einkommen müssten sich an den Kosten beteiligen.