- Versicherte können ihre medizinischen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen.
- Im Notfall können die Daten von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Personal und weiteren Befugten ausgelesen werden.
- Die Speicherung erfolgt in der Arztpraxis und ist freiwillig.
Tritt ein medizinischer Notfall ein, geht es oft um Sekunden. Dann kann es lebensrettend sein, wenn die Rettungsärztin oder der Rettungsarzt sofort auf die wichtigsten medizinischen Informationen zugreifen kann: Liegt eine notfallrelevante Allergie vor? Nimmt die Person regelmäßig Medikamente ein? Ist eine Patientin schwanger? Dieses Wissen hilft Ärzten, schnell die richtige Diagnose zu stellen und die passende Behandlung einzuleiten. Ermöglicht wird das über den Notfalldatensatz, den gesetzlich Versicherte freiwillig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen können. Auch der Kontakt zum Haus- oder Facharzt, ein Notfallkontakt - beispielsweise Familienangehörige oder Lebenspartner - sowie Informationen darüber, ob und wo ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorliegen, können gespeichert werden.