Tipp 4: Nach Vollmacht zum Stromanbieterwechsel nichts mehr unternehmen
Hat man dem neuen Stromanbieter für den Stromanbieterwechsel eine Vollmacht erteilt, sollte man selbst nichts mehr unternehmen. Der neue Stromanbieter übernimmt die Kündigung des alten Vertrags. Vom vorherigen Anbieter bekommt man die Kündigungsbestätigung und die Abschlussrechnung. Anschließend teilt der neue Anbieter mit, zu welchem Zeitpunkt er mit der Strombelieferung startet und mit welchen Abschlägen der Kunde kalkulieren muss.
Von diesem regulären Ablauf gibt es zwei Ausnahmen: Falls es ein Sonderkündigungsrecht gibt und falls die Kündigungsfrist fast abgelaufen ist. Dann ist es ratsam, dass der Verbraucher selbst aktiv wird, um Probleme beim Wechsel auszuschließen.
Tipp 5: Überraschungen bei Abschlägen vermeiden
Um Überraschungen bei den Abschlägen zu vermeiden, hilft bei der Abschätzung des künftigen Stromverbrauchs eine Faustformel. Zunächst die Wohnfläche in Quadratmetern (qm) mit 9 Kilowattstunden (kWh) multiplizieren. Bei einer Wohnfläche von 60 qm wären dies 540 kWh. Im zweiten Schritt die Zahl der Personen, die im Haushalt wohnen, mit 200 kWh multiplizieren.
Für einen Zwei-Personen-Haushalt ergeben sich 400 kWh, wenn das warme Wasser zentral aufbereitet wird. Im letzten Schritt die wichtigsten Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank zählen und mit 200 kWh multiplizieren. Bei sieben Geräten ergeben sich 1.400 kWh. Im Rechenbeispiel müsste man mit einem Stromverbrauch von 2.340 kWh pro Jahr rechnen.