Ein Rentenkauf ist eine ganz spezielle Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben. Der bisherige Besitzer veräußert das Objekt an den Käufer und erhält im Gegenzug nicht sofort den kompletten Kaufpreis, sondern eine monatliche Rente. Diese monatliche Zahlung kann entweder in Form einer Zeitrente oder einer lebenslangen Leibrente erfolgen und bei Bedarf auch mit einer entsprechenden Einmalzahlung kombiniert werden.
Darüber hinaus erhält der bisherige Eigentümer auf Wunsch ein Wohnrecht für die festgelegte Vertragsdauer und muss seine gewohnte Umgebung nicht verlassen. So hat der Verkäufer die Sicherheit regelmäßiger Einnahmen sowie einer Wohnmöglichkeit und der Käufer bekommt die Chance, ohne großen Kapitalaufwand eine Immobilie zu erwerben. In anderen Ländern wie Frankreich oder den USA gilt die Verrentung der eigenen Immobilien bereits als gängige Methode der Altersversorgung. Hierzulande hat diese Option jedoch noch sehr großes Entwicklungspotenzial.
1. Die Vorteile beim Rentenkauf
Die Vorteile des Rentenkaufs liegen für den Käufer klar auf der Hand, denn der Kapitalaufwand ist vergleichsweise gering. Sollte zu Beginn eine Einmalzahlung festgelegt werden, fällt diese im Regelfall gering aus und lässt sich unter Umständen sogar aus dem eigenen Vermögen begleichen. Natürlich hängen die regelmäßigen Kosten von der Rentenhöhe ab, die der bisherige Besitzer erhalten soll.
Wurde jedoch ein Wohnrecht vereinbart, lässt sich die Rente um den sogenannten Nutzwertanteil senken. Dabei handelt es sich um den Gegenwert für die Nutzung des Objektes, der die Kosten für den Käufer im Normalfall erheblich mindert.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, mit dem Verkäufer eine Vereinbarung über die Instandhaltung der Immobilie zu schließen. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass das Objekt während der Dauer des Wohnrechts verwohnt wird. Somit erhält man grundsätzlich Planungssicherheit und kann die Immobilie nach Ablauf des Wohnrechts entweder selbst nutzen oder vermieten.
Wird das Objekt zudem als Kapitalanlage gekauft, besteht die Möglichkeit, Gebäudeabschreibungen sowie den Ertragsanteil der Leibrentenzahlung steuerlich geltend zu machen. Als Verkäufer genießt man den Vorteil, eine Alterssicherung in Form der Leibrente sowie ein Wohnrecht in Anspruch nehmen zu können.
2. Die Nachteile beim Rentenkauf
Nachteile ergeben sich für den Erwerber der Immobilie vor allem bei der Zahlung einer lebenslangen Leibrente an den bisherigen Verkäufer. Natürlich wird die Höhe der Rente anhand des Verkehrswertes der Immobilie und der Sterbetabellen des statistischen Bundesamts bemessen.Dabei handelt es sich jedoch nur um statistische Werte, so dass die Kosten bei einer außerordentlich langen Dauer des Wohnrechts ausufern könnten.
Darüber hinaus besteht für den Verkäufer zu Beginn die Möglichkeit, die Leibrente auch auf seinen Ehepartner auszudehnen, was zusätzliche Unsicherheiten schafft. Wird zudem eine regelmäßige Anpassung der Leibrente an die Lebenshaltungskosten vereinbart, könnten die monatlichen Zahlungen in der Zukunft teurer werden.