Die Lohnsteuerklassen im Überblick
Steuerklasse I
Ledige sowie geschiedene Arbeitnehmer und verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner im nichteuropäischen Ausland lebt oder die von ihrem Ehepartner in dauernder Trennung leben. In die Steuerklasse I gehören auch verwitwete Arbeitnehmer, falls die Voraussetzungen für die Steuerklasse III nicht erfüllt sind.
Steuerklasse II
Die bei Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, falls ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Bedingung für die Gewährung: Der Arbeitnehmer ist Alleinerziehender und zu seinem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das ihm ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht und das bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Steuerklasse III
Verheiratete, unbeschränkt einkommensteuerpflichtige, nicht in dauernder Trennung lebende Arbeitnehmer sowie
a) der Ehepartner des Arbeitnehmers, wenn er keinen Arbeitslohn erzielt oder
b) der Ehegatte des Arbeitnehmers, wenn er auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird, oder
c) verwitwete Arbeitnehmer, aber lediglich für das auf das Todesjahr des Ehegatten folgende Kalenderjahr.
Steuerklasse IV
Arbeitnehmer, die verheiratet sind und unbeschränkt der Einkommensteuerpflicht unterliegen sowie nicht dauernd getrennt leben - falls beide Ehegatten Arbeitslohn erhalten.
Steuerklasse V
Arbeitnehmer, die verheiratet und unbeschränkt der Einkommensteuerpflicht unterliegen sowie nicht in dauernder Trennung leben - falls der Ehepartner des Arbeitnehmers auf Antrag in die Steuerklasse III eingereiht wird.
Steuerklasse VI
Arbeitnehmer, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, mit ihren zweiten und weiteren Lohnsteuerkarten 2010 oder Ersatzbescheinigungen.