Es ist fast schon ironisch, wie das Pech anderer das eigene Glück sein kann: Nicht selten führt Arbeitslosigkeit, Privatinsolvenz oder Scheidung dazu, dass die Raten für das Darlehen nicht mehr bezahlbar sind. Dann beantragt die Bank meistens das Verfahren zur Zwangsvollstreckung. Haussuchende können bei einer solchen Versteigerung mit etwas Glück ein Schnäppchen machen.
Man kauft allerdings buchstäblich die „Katze im Sack“. Bietinteressenten können aber folgendes tun:
- Mit einem Verwalter oder Nachbarn sprechen und Informationen erfragen
- Beim Bauamt nach ausstehenden Erschließungskosten fragen
- Einen Termin mit den Gläubigern vereinbaren
Die gute Nachricht: Der Erwerber zahlt nur die anfallenden Gerichtskosten zur Umschreibung der Immobilie sowie die obligatorische Grunderwerbsteuer. Es fallen keine Notar- oder Maklerkosten an.
Problematisch ist es allerdings, wenn die ehemaligen Besitzer noch im Haus wohnen. Möchten diese nicht freiwillig ausziehen, benötigt man im schlimmsten Fall einen Gerichtsbeschluss zur Räumung. Das kann durchaus eine fünfstellige Summe kosten und ist immer eine menschliche Tragödie. Wohnen in der Immobilie dagegen Mieter, müssen die neuen Besitzer warten, bis deren Mietvertrag abläuft. Eine Zwangsräumung ist bis dahin nicht möglich.
Wie eine Zwangsversteigerung genau abläuft? Hier erfahren Sie es:
1. Schritt: Vorbereitung
Wer ein Objekt gefunden hat, sollte sich vor dem besagten Versteigerungstermin gut vorbereiten. Gerade diejenigen, die noch nie an einer solchen Versteigerung teilgenommen haben, sollten sich mit dem Ablauf vertraut machen. Dazu kann man gegebenenfalls im Vorfeld an einigen Zwangsversteigerungen teilnehmen.
Bevor die Versteigerung beginnt, sollten Interessenten alle zur Verfügung stehenden Informationen über das gewünschte Objekt sammeln. Beim zuständigen Amtsgericht liegt die Akte der Immobilie vor. Darin enthalten ist ein Grundbuchauszug, der Informationen über die Größe, Lage und Nutzungsart der Immobilie enthält. Diese wirken sich natürlich direkt auf den Wert des Objekts aus: Besitzen die Eltern des Besitzers etwa ein lebenslanges Wohnrecht, mindert das den Wert des Gebäudes. Ebenfalls in der Akte enthalten ist ein Gutachten eines Sachverständigen. Dieses informiert über eventuelle Mängel, notwendige Reparaturen sowie den allgemeinen baulichen Zustand.