(djd). Ein Ferienhaus in guter Lage mit Blick aufs Meer oder die Berge – davon träumen viele. Die Corona-Pandemie hat die Sehnsucht nach Urlaub noch verstärkt. Nicht nur die Nachfrage nach Ferienwohnungen zur Miete hat zugenommen, sondern immer mehr Menschen ziehen auch den Kauf einer Ferienimmobilie in Betracht. Doch längst nicht jede Immobilie ist für die Nutzung als Ferienhaus geeignet.
Laut dem Online-Portal Traum-Ferienwohnungen gibt es beim Kauf einer Ferienwohnung einige Dinge zu beachten. Auch empfiehlt es sich, vorher genau durchzurechnen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt, und die Kosten zu kennen, die auf Ferienimmobilienbesitzer zukommen.
Bestandsaufnahme vor dem Kauf
Wer eine Immobilie mit der Absicht kauft, sie als Ferienwohnung zu nutzen, sollte dabei vor allem darauf achten, ob sich die gewählte Wohnung oder das Traumhaus überhaupt dafür eignet. Damit eine Immobilie als Ferienunterkunft genutzt werden kann, gelten bestimmte Richtlinien. So muss sie beispielsweise in einem Gebiet liegen, in dem eine gewerbliche Vermietung als Ferienunterkunft zulässig ist. Auch die Baugenehmigung kann dabei eine Rolle spielen. Dies sollten Interessierte auf jeden Fall vor dem Kauf prüfen.
Kosten-Nutzen-Rechnung
Wer mit einer Ferienwohnung als Kapitalanlage liebäugelt, verspricht sich davon vor allem zusätzliche Mieteinnahmen, über die sich die Immobilie mehr oder weniger selbst finanziert. Es empfiehlt sich vorher eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen und sich zu überlegen, ob die Ferienunterkunft vor allem selbst genutzt oder vorrangig vermietet werden soll. Dabei gilt es die laufenden Kosten zu bedenken. Dazu zählen u.a. Nebenkosten und Instandhaltung, Kosten für Reinigungspersonal und Verwaltung, Grunderwerbssteuer, Kosten für Notar, Maklerprovision, Finanzierungskosten, Grundbucheintrag und Gutachten.