Die einen quälen sich jeden Morgen durch den zähen Berufsverkehr, die anderen brauchen nur wenige Schritte - noch mit der Kaffeetasse in der Hand - von ihrer Küche ins Home-Office: Arbeiten in den eigenen vier Wänden gewinnt zunehmend an Bedeutung, für Angestellte ebenso wie für Selbstständige oder Freiberufler. Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Kosten für das häusliche Arbeiten steuerlich geltend zu machen. Wer kann ein Arbeitszimmer absetzen, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und wie lässt sich ein separates Home-Office baulich mit wenig Aufwand einrichten?
Checkliste für Angestellte
Als reines "Steuersparmodell" gehört das häusliche Arbeitszimmer der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die Absetzbarkeit schon vor geraumer Zeit deutlich verschärft - bei Zweifelsfällen fragt das Finanzamt genau und kritisch nach. Heute können Angestellte das Arbeitszimmer nur noch absetzen, wenn ihnen kein anderer, fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Schritt 1: Überprüfen Sie, ob die Kriterien auf Sie zutreffen
Dies trifft etwa auf Außendienstmitarbeiter und Servicetechniker zu, die in der Tat nicht direkt im Unternehmen einen eigenen Schreibtisch haben. Auch Lehrer können vielfach noch von diesen Steuervorteilen profitieren. Dabei gilt: Die Kosten können bis zu maximal 1.250 Euro pro Jahr mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden - das zu versteuernde Einkommen sinkt, es werden weniger Steuern fällig. Wichtig zu wissen: Wer vier Tage im Büro der Firma und nur einen Tag pro Woche im Home-Office arbeitet, kann die Kosten für das Arbeitszimmer nicht absetzen.