Familienleben

Für den Ernstfall: In vier Bereichen sollten Sie ihre Wünsche festhalten und auffindbar abheften

Wie soll im Ernstfall in meinem Namen gehandelt werden? Ein Vorsorgeordner hilft bei der Organisation.
Wie soll im Ernstfall in meinem Namen gehandelt werden? Das kann zu Lebzeiten festgehalten werden, ein Vorsorgeordner hilft bei der Organisation. Foto: djd/FriedWald

(djd). Gedanken an eine schwere Krankheit oder den Tod verdrängen wir gern. Doch nur mit entsprechender Vorsorge kann man sichergehen, dass im Ernstfall nach den individuellen Interessen gehandelt wird. Wichtig: Die eigenen Wünsche müssen für Angehörige und Freunde gut auffindbar abgelegt werden. In einem Vorsorgeordner können alle Entscheidungen übersichtlich gesammelt werden. Einen solchen gibt es bereits fertig mit praktischen Formularen zum Ausfüllen und hilfreichen Checklisten zu bestellen - etwa bei FriedWald.

Vier Themen, die Sie geregelt haben sollten:

Thema 1: Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie über Ihre Behandlung

Im Leben werden wir vor grundlegende Fragen gestellt: Was, wenn mir etwas zustößt? Wenn ich krank werde oder leblos daliege und auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wissen meine Angehörigen und meine Freunde, was ich in einem solchen Fall will und was nicht? Sie können die Antworten im Vorfeld selbst geben, wenn Sie mit einer Patientenverfügung vorbeugend Entscheidungen für Ihre medizinische Behandlung treffen oder festlegen, wie Ihre Pflege bei Erkrankungen aussehen soll. Eine rechtswirksame Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. Sie ist eine Anweisung an die behandelnden Ärzte, die beachtet werden muss. Das fällt umso leichter, je konkreter Ihre Beschreibungen sind.

Vorsorge ist ein Thema für die ganze Familie.
Vorsorge ist ein Thema für die ganze Familie. In einem Vorsorgeordner können wichtige Unterlagen gesammelt werden. Foto: djd/FriedWald

Thema 2: Wichtige Lebensbereiche können Sie durch eine Vorsorgevollmacht organisieren

Wenn Sie die Regelung aller Lebensbereiche einschließlich der finanziellen und vermögensrechtlichen Belange in die Hände einer oder mehrerer vertrauenswürdiger Personen geben wollen, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht abschließen. Ohne diese Vollmacht können Ehegatten, Lebenspartner und Kinder nicht rechtswirksam in Ihrem Namen handeln. Das ist meist besonders in folgenden Angelegenheiten wichtig: Gesundheitsfürsorge/Pflegebedürftigkeit, Regelung des Aufenthaltsorts, Vermögensverwaltung, Umgang mit Behörden, Teilnahme am Post- und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht, Untervollmacht.

Thema 3: Regeln Sie eine mögliche Organspende

Wenn Sie schon zu Lebzeiten festlegen, dass Sie im Todesfall Organe wie Niere oder Herz spenden wollen, können Sie damit das Leben eines anderen Menschen retten. Über die Frage, ob nach dem Tod aus dem eigenen Körper Organe entnommen werden dürfen, kann nach aktuellem deutschen Recht jeder Mensch frei entscheiden. Die Bereitschaft zur Organspende sollten Sie in einer Patientenverfügung oder einem Organspendeausweis festhalten.

Wer nach seinem Tod die letzte Ruhe in einem FriedWald finden möchte, sollte dieses Vorhaben rechtzeitig mit seinen Angehörigen besprechen.
Wer nach seinem Tod die letzte Ruhe in einem FriedWald finden möchte, sollte dieses Vorhaben rechtzeitig mit seinen Angehörigen besprechen und sich vielleicht auch schon zu Lebzeiten einen Baum aussuchen. Foto: djd/FriedWald

Thema 4: Legen Sie Bestattungsort und Gestaltung des Abschieds fest

Möchten Sie auf einem Friedhof oder lieber inmitten der Natur bestattet werden – zum Beispiel in einem FriedWald? Soll die Beisetzung einen großen Rahmen haben oder im engsten Familienkreis stattfinden? Auch das können Sie zu Lebzeiten schriftlich festlegen. Sie können einen Totenfürsorgeberechtigten auswählen, der in allen Fragen der Bestattung die erforderlichen Entscheidungen trifft, unabhängig von jeder Erbenstellung oder vom Verwandtschaftsgrad. Für diese Person ist es hilfreich, wenn die Wünsche zur Beisetzung geklärt sind – am besten in einer Willenserklärung. Darin können Sie zum Beispiel festlegen, dass Sie nach Ihrem Tod eingeäschert werden und eine Grabstätte in einem Bestattungswald bekommen. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten einen Baum ausgewählt haben, sollte die Bezeichnung des Standorts und des Baums aus Ihrem Vertrag angegeben werden.

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