Familienleben

4 Formalitäten vor der Hochzeit

Vor der Hochzeit sind einige Formalitäten zu beachten. Foto: djd/Maritim Hotelgesellschaft mbH
Vor der Hochzeit sind einige Formalitäten zu beachten. Foto: djd/Maritim Hotelgesellschaft mbH

1. Schritt: Anmeldung zur Eheschließung

Wer den Bund fürs Leben schließen möchte, hat naturgemäß einige Formalitäten zu erfüllen. Was früher als „Aufgebot“ bezeichnet wurde, ist heute die „Anmeldung zur Eheschließung“. Sie ist als erster Schritt in Richtung Heirat erforderlich und dient zur Prüfung des Personenstandes und der Feststellung, ob dem Heiratswunsch auch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen.

2. Schritt: Anmeldung im Wohnort

Die Anmeldung zur Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Die Eheschließung kann also innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung erfolgen.

3. Schritt: Benötigte Unterlagen vorbereiten

Zu den Unterlagen, die bei der Hochzeit benötigt werde, gehören:

  • eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (wenn die Anmeldung nicht am Wohnort erfolgt)
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
  • Ausweisdokumente

Ist einer der künftigen Ehepartner:

  • verwitwet oder geschieden
  • ausländischer Staatsangehöriger
  • nicht im Bundesgebiet geboren
  • oder adoptiert

dann sollten auf jeden Fall ein persönliches Gespräch im Standesamt des Wohnortes geführt werden, um sich nach den erforderlichen Unterlagen zu erkundigen.

4. Schritt: Die Familiennamen wählen

In den letzten Jahren haben sich eine ganze Reihe von Änderungen im Namensrecht ergeben,
so dass es manchem Hochzeitspaar nicht leicht fällt, den Überblick zu behalten.

Getrennte Namensführung

Zunächst einmal kann es, und das ist für viele noch ungewohnt, bei einer getrennten Namensführung bleiben: Jeder Ehepartner führt also auch in der Ehe den Namen weiter, den er vor Beginn der Ehe trägt.

Ein gemeinsamer Familienname

Die Partner können aber natürlich bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname der Frau oder der des Mannes sein. Die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens muss nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sie kann auch ohne jede Frist später vorgenommen werden.

Ein gemeinsamer Ehename und ein individueller Doppelname

Wenn der Geburtsname eines Partners zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wird, kann sich der zweite Partner auch für einen individuellen Doppelnamen entscheiden: Dem Ehenamen wird dazu der Geburtsname oder der aktuell geführte Name angefügt oder vorangestellt. Dies ist allerdings ein persönliches Recht, der Doppelname gilt nicht für den Ehepartner und wird auch nicht auf Kinder übertragen.

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