1. Schritt: Anmeldung zur Eheschließung
Wer den Bund fürs Leben schließen möchte, hat naturgemäß einige Formalitäten zu erfüllen. Was früher als „Aufgebot“ bezeichnet wurde, ist heute die „Anmeldung zur Eheschließung“. Sie ist als erster Schritt in Richtung Heirat erforderlich und dient zur Prüfung des Personenstandes und der Feststellung, ob dem Heiratswunsch auch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen.
2. Schritt: Anmeldung im Wohnort
Die Anmeldung zur Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Die Eheschließung kann also innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung erfolgen.