Familienleben

7 Dinge, die Sie zum Thema Pflege wissen sollten

Sich mit dem Thema Pflege rechtzeitig zu beschäftigen heißt, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.
Sich mit dem Thema Pflege rechtzeitig zu beschäftigen heißt, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Foto: djd/Axa/Getty Images/PIKSEL

(djd). Es gibt Ereignisse im Leben, auf die man sich vorbereiten kann - und es passieren Einschnitte, die oft aus heiterem Himmel kommen. Ein Pflegefall beispielsweise trifft die Angehörigen fast immer unerwartet. Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine beginnende Demenz: Plötzlich kann sich jemand nicht mehr alleine helfen, die Organisation der Pflege wird zur psychischen und finanziellen Herausforderung. Das sollten Sie zum Thema Pflege wissen:

1. So viele Menschen trifft es

50 Prozent der Männer und zwei von drei Frauen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag von Axa zufolge sind 66 Prozent der Menschen in Deutschland mit dem Thema Pflege bereits direkt oder indirekt in Kontakt gekommen.

Bei der ambulanten Pflege haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zahlreiche Optionen, über die man sich gründlich informieren sollte.
Bei der ambulanten Pflege haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zahlreiche Optionen, über die man sich gründlich informieren sollte. Foto: djd/Axa/Getty Images/SeventyFour

2. Und so wenige haben sich abgesichert

Das Thema Pflege sollte also bei den Menschen präsent sein - tatsächlich aber schieben weit über 40 Prozent der Befragten eine Beschäftigung damit vor sich her. Als gut abgesichert für den eigenen Pflegefall betrachten sich der Umfrage zufolge sogar nur 18 Prozent.

3.  Der Pflegefall tritt ein: erste Infos im Internet

Tritt der Pflegefall ein, gibt es schnell wichtige Fragen zu klären: Wie ist der Pflegealltag am besten zu organisieren? Kann der Pflegebedürftige in gewohnter Umgebung bleiben? Können Angehörige die Pflege übernehmen? Welches Pflegeheim ist geeignet? Wie lässt sich Pflege finanzieren? Erste Antworten auf diese und andere Fragen bieten Ihnen Pflegeportale im Internet, beispielsweise das des Versicherers Axa.

Wenn häusliche Betreuung nicht möglich ist, sollte man sich gut über die Qualität der in Frage kommenden Pflegeheime informieren.
Wenn häusliche Betreuung nicht möglich ist, sollte man sich gut über die Qualität der in Frage kommenden Pflegeheime informieren. Foto: djd/Axa/Getty Images/Ridofranz

4. Anspruch auf Pflegeberatung nutzen

Zusätzlich sollte man auch seinen gesetzlichen Anspruch nutzen und sich bei einer örtlichen Pflegeberatungsstelle oder bei der Compass privaten Pflegeberatung informieren. Diese Stellen bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Organisation der Pflege und um Leistungsansprüche.

5. Realistisch bleiben: häusliche Betreuung als große Herausforderung

Fällt die Entscheidung zugunsten einer häuslichen Pflege durch die Angehörigen, stehen diese vor großen körperlichen und seelischen Herausforderungen. Der Alltag des pflegenden Partners oder der Partnerin gestaltet sich komplett neu, betreuende Kinder müssen Beruf und oft genug auch ihre Partnerschaft anders organisieren.

Im Hinterkopf ist das Thema Pflege bei vielen Menschen präsent - dennoch wird es aus verschiedenen Gründen oft lange verdrängt.
Im Hinterkopf ist das Thema Pflege bei vielen Menschen präsent - dennoch wird es aus verschiedenen Gründen oft lange verdrängt. Foto: djd/Axa/Getty Images/Inside Creative House

6. Die Pflegegrade bestimmen den Pflegebedarf

Finanzielle Hilfe erleichtert die ambulante und stationäre Betreuung von Pflegebedürftigen. Welche Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt werden, ist abhängig vom Pflegegrad. Die Spanne reicht von Pflegegrad 1, einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bis hin zu Pflegegrad 5, einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Informationen zu einer privaten Pflegezusatzversicherung gibt es beispielsweise hier.

7. Die Begutachtung

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse beziehungsweise -versicherung eingegangen ist, wird eine qualifizierte Begutachtung beauftragt. Der Gutachter stellt bei einem Hausbesuch die Pflegebedürftigkeit fest und gibt eine Empfehlung zur Einstufung in einen Pflegegrad. Dabei werden körperliche, geistige wie auch psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Wird der Antrag abgelehnt oder ist man mit der Einstufung unzufrieden, muss innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.

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