Familienleben

5 wichtige Hinweise zur Diamantbestattung

Eine besondere Form für die Diamantbestattung.
Eine nach 14 Jahren immer noch ungewöhnliche und besondere Form des Gedenkens ist beispielsweise der Erinnerungsdiamant - nun gibt es ihn auch aus den Haaren des Verstorbenen. Foto: djd/Algordanza Erinnerungsdiamanten

Die Gesellschaft wird immer individueller - das gilt auch für den Bestattungsmarkt. So einzigartig die Verstorbenen waren, so einzigartig soll auch der Abschied von ihnen sein. Der sogenannte Friedhofszwang gilt beispielsweise nicht, wenn die Asche auf hoher See bestattet wird oder an einem Baum in einem Friedwald. Eine noch recht neue Option und eine besondere Form der Reminiszenz an einen Verstorbenen ist die Diamantbestattung. Dennoch hat sie sich in den vergangenen Jahren bereits zu einer festen Größe unter den Bestattungsarten etabliert. Hier sind die fünf wichtigsten Fakten zur Diamantbestattung:

1. Fakt: Erinnerungsdiamanten entstehen aus Kremationsasche

Das Verfahren zur Umwandlung in einen synthetischen, also im Labor hergestellten Diamanten wurde in der Schweiz entwickelt. Die synthetischen Diamanten entstehen ausschließlich aus dem Kohlenstoff der Kremationsasche einer verstorbenen Person. Der Edelstein ist demzufolge kein Imitat, kein Zirkonia oder anderes Material. Die Kosten für einen Erinnerungsdiamanten starten bei etwa 4.000 bis 5.000 Euro.

Diamantbestattung als eine besondere Form des Gedenkens.
Eine nach 14 Jahren immer noch ungewöhnliche und besondere Form des Gedenkens ist beispielsweise der Erinnerungsdiamant - nun gibt es ihn auch aus den Haaren des Verstorbenen. Foto: djd/Algordanza Erinnerungsdiamanten

2. Fakt: So funktioniert der Umwandlungsprozess genau

Zu Lebzeiten besteht der menschliche Körper zu etwa 20 Prozent aus Kohlenstoff. Bei einer normalen Kremation verbleibt in der Kremationsasche lediglich noch circa 0,5 bis 2,5 Prozent Kohlenstoff. Dieser Kohlenstoff wird isoliert, und daraus wird dann unter hohem Druck der synthetische Diamant gepresst. Das Verfahren zieht sich über mehrere Monate hin, da der Kohlenstoff sich nur langsam in einen Diamantkristall transformiert. Dabei entsteht ein Rohdiamant, der durch Schliff die gewünschte Form erhält.

3. Fakt: Erinnerungsdiamant ist mit deutschem Recht vereinbar

Die prozessbedingte Umwandlung von Asche oder Haar führt dazu, dass ein Erinnerungsdiamant danach nicht der Bestattungspflicht unterliegt. Der Herstellungsprozess selbst unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat. Ein Erinnerungsdiamant kann in Deutschland grundsätzlich über jeden Bestatter beauftragt werden.

Diamantbestattung eines Errinerungsdiamantes aus Haaren kann eine alternative Option sein.
Erinnerungsdiamant aus Haaren kann eine Option sein in Fällen, in denen auch eine Beisetzung im Sarg oder in der Urne gewünscht oder gar gefordert ist. Foto: djd/Algordanza Erinnerungsdiamanten/thx

4. Fakt: Auch Haare können zu Erinnerungsdiamanten werden

Kremationsasche ist inzwischen nicht mehr die einzige Kohlenstoffquelle, welche die Basis für den Erinnerungsdiamanten bilden kann. Er kann nun auch aus etwa zehn Gramm Haaren eines Verstorbenen entstehen. Dies ist für die Hinterbliebenen eine Option in Fällen, in denen neben dem Erinnerungsdiamanten auch eine Beisetzung in Sarg oder Urne gewünscht ist.

Während bei der Diamantbestattung Kohlenstoff aus einem Teil oder der gesamten Kremationsasche in den Erinnerungsdiamanten verwendet wird, verbleibt die Urne im Fall des Erinnerungsdiamanten aus Haaren unangetastet.

5. Fakt: Erinnerungsdiamant aus Haaren auch als Ergänzung zur Bestattung möglich

Insbesondere in Regionen Deutschlands, in denen aus kulturellen, religiösen oder gesetzlichen Gründen die Transformation der Kremationsasche in einen Erinnerungsdiamanten nicht erlaubt oder toleriert wird, stellt der Erinnerungsdiamant aus Haaren eine gute und sichere Lösung für die Hinterbliebenen dar.

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