Besorgniserregend ist die immer weiter ansteigende Anzahl chronisch kranker Studierender in Deutschland. Vor allen Dingen psychische Erkrankungen haben durch den steigenden Leistungsdruck immens zugenommen. Studien gehen sogar davon aus, dass 54 % der Studenten Medikamente zur Behandlung des Nervensystems einnehmen.
Bei Baföganträgen können bis zu einem gewissen Grad chronische Erkrankung geltend gemacht werden, sodass sich die Förderungsdauer krankheitsbedingt verlängern lässt. Allerdings wird das Bafög jedoch in der Regel selbst bei verlängerter Förderungsdauer nur als verzinsliches Darlehen gezahlt. Da das Bafögamt keine Krankheit finanziert, sondern Leistung, stehen besonders psychisch kranke Studierende unter immensem Leistungsdruck.
1. Tipp: Alternativen zum Bafög finden
Eine Alternative zum Bafög stellt der Kfw-Studienkredit dar. Die Leistungsnachweise müssen Sie jedoch fristgerecht nach Maßgabe eines vollzogenen Studiums in Regelstudienzeit erbringen, was jedoch meist nur von Gesunden zu schaffen ist. Somit sollten Sie auch das Risiko einer Überschuldung nach dem Studium bedenken.
Nach Ablehnungsbescheid von Bafög-Härtefallanträgen wäre eine Einschreibung in Teilzeit für erwerbsfähige Studenten während eines ALG-II- Bezuges oder für erwerbsgeminderte Studenten während eines SGB12-Bezuges möglich.
2. Tipp: Dauerhafte Erwerbsminderung gut überlegen
Da es zahlreiche Vergünstigungen für Studenten gibt, wie kostenlose Girokonten, stehen Studenten im ALG-II- Bezug finanziell sehr viel besser da als reguläre Harzt-4-Empfänger. Die Möglichkeit einer dauerhaften Erwerbsminderung soll jedoch wohl überlegt sein, da eine berufliche Integration nach dauerhafter Erwerbsminderung sich als höchst schwierig gestaltet. Eigentlich gibt es keine Alternative zum Bafög, die sich rechtlich leicht durchsetzen lässt. Sozialämter verweisen auf die Ausschlussklausel von Studium und Sozialhilfe und stellen keine wirkliche Alternative dar.