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5 Fakten zum Arbeitsunfall im Home Office

Bei einem Arbeitsunfall im Home Office ist nur der Arbeitsplatz versichert.
Gegen einen Arbeitsunfall im Home Office sind Arbeitnehmer nur direkt am Arbeitsplatz über den Arbeitgeber abgesichert. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/thx

Für Arbeitnehmer ist es meist eine großartige Sache, wenn sie zur Arbeit nicht aus dem Haus müssen. Sie können getrost auf das Business-Outfit verzichten und sich völlig ungestört auf Aufgaben konzentrieren, zu denen ihnen im Büro manches Mal die Ruhe fehlt.

Doch wie sieht es aus, wenn die Arbeitnehmer daheim einen Arbeitsunfall haben? Wir haben für Sie 5 Fakten zur besseren Absicherung bei Arbeitsunfällen im Home Office zusammengestellt:

1. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich gesetzlich versichert

Wer für seinen Arbeitgeber arbeitet, ist grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung - kurz GUV - versichert. In den Räumen des Arbeitgebers greift dieser Schutz überall: Am Arbeitsplatz genauso wie auf dem Weg zur Kantine. Sogar wer auf dem Weg in die Teeküche in den Fluren des Unternehmens stolpert und sich ein Bein bricht, ist versichert.

Ein Mann telefoniert im Home Office aus dem Wohnzimmer und ist bei einem Arbeitsunfall nicht versichert.
Zum Telefonieren mal eben ins Wohnzimmer? Im Home Office ist das keine gute Entscheidung. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/thx

2. Gesetzlicher Versicherungsschutz gilt nur direkt im Home Office

Bei der Arbeit im Home Office ist die Regelung anders als im Büro: Daheim greift der Schutz der GUV nur bei einem Arbeitsunfall direkt am Arbeitsplatz oder auf dem unmittelbaren Weg zum heimischen Arbeitsplatz.

Ein Zwischenstopp in der Küche ist nicht versichert. Kocht ein Arbeitnehmer sich daheim einen Tee und verletzt sich dabei oder auf dem Weg in die Küche, sind weder der Arbeitgeber noch die GUV zu einer Leistung verpflichtet.

3. Arbeitsbereich ist dort, wo gearbeitet wird

Alle Räume, in denen man nicht seiner eigentlichen Berufstätigkeit nachgeht, gelten als Privatbereich. Sobald die versicherte Beschäftigung unterbrochen wird, sind die Arbeitnehmer in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

4. Private Bereiche müssen zusätzlich versichert werden

Wer auch bei einem Zwischenstopp im Kinderzimmer oder in der Küche versichert sein möchte, kommt ohne private Unfallversicherung nicht aus. Die private Ergänzung zur GUV leistet nämlich auch bei Unfällen in der Freizeit, beim Sport, zuhause und auch im Home Office. Sogar bei Invalidität oder Unfalltod werden die in der Versicherungspolice für diese Fälle vereinbarten Summen geleistet.

Ein Arbeitsunfall kann auch zu Hause schnell passieren. Eine gute Absicherung hilft.
Überlegt man sich, wie viele Unfälle zuhause geschehen, liegt es nahe, sich auch bei der Arbeit daheim gut zu versichern. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/thx

5. Gesetzliche Vorgaben gelten auch im Home Office

Es gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie bei der Arbeit direkt im Unternehmen. So sollte etwa die Arbeitszeit auch daheim nicht länger sein als im Büro. Das ist wichtig, weil Übermüdung und Überanstrengung auch im Home Office zu Arbeitsunfällen führen können. Pausenzeiten müssen eingehalten werden: Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, muss eine halbstündige Pause machen.

Auch die Ausstattung des Arbeitsplatzes muss den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Das fängt bei der Raumgröße an und gilt auch für Beleuchtung und Büromöbel. All das muss der Arbeitgeber auch überprüfen können, weshalb die Mitarbeiter ihm den Zutritt zur Wohnung erlauben müssen.

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