Verbraucherkreditrichtlinie: Neue Regeln stärken Verbraucherrechte bei Krediten
In diesem Artikel erfahren Sie:
- was die Verbraucherkreditrichtlinie ist.
- was die Verbraucherzentrale dazu meint.
Zusätzlich halten wir für Sie bereit: Kostenlose PDFs, nützliche Links und Videos rund um das Thema Steuern und Finanzen.
Seit dem 11. Juni 2010 gelten für Verbraucherkredite neue gesetzliche Vorgaben. Damit hat der deutsche Gesetzgeber eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt. Die sogenannte Verbraucherkreditrichtlinie regelt einheitlich die Vorgaben zu Verbraucherkrediten innerhalb der EU. Ziel ist es, die Angebote von Konsumentendarlehen übersichtlicher und damit vergleichbarer zu machen. Der Verbraucherschutz soll so gestärkt werden.
Vorgaben für die Werbung verhindern Lockvogelangebote
Mit Hilfe der Verbraucherkreditrichtlinie sollen in Zukunft Lockvogelangebote ausgeschlossen und damit der Verbraucherschutz in den Mittelpunkt gerückt werden. Wie in anderen Wirtschaftszweigen auch, wurden manche Kredite mit einem Zins beworben, der nicht für alle Kunden erreichbar war. Vielmehr muss nun der Zinssatz für Kredite in der Werbung angegeben werden, den mindestens zwei Drittel aller Kunden erhalten. Verbraucherschützer begrüßen die EU-Richtlinie: "Unter dem Strich bringt das Gesetz dem Verbraucher viele Vorteile. Vorschriften erlassen, reicht allerdings nicht aus. Es braucht auch eine effektive Kontrolle, um Lockvogelangebote in Zukunft wirksam zu unterbinden“, sagt Christina Beck, Finanzexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).
Kreditwirtschaft begrüßt Verbraucherkreditrichtlinie
Auch Teile der Kreditwirtschaft begrüßen den Verbraucherschutz und das Ziel, das mit den Neuerungen in der Verbraucherkreditrichtlinie erreicht werden soll. So meint Dr. Andreas Martin vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): "Transparenz und Sicherheit sind die beiden Anliegen, die der Gesetzgeber mit der neuen Richtlinie verfolgt. Auf diese Werte stützt sich auch die ganzheitliche Beratung, die Genossenschaftsbanken seit jeher für ihre Kunden betreiben".
Vorvertragliche Information
Ziel der Verbraucherkreditrichtlinie ist es, dem Verbraucher bei Krediten und Darlehen umfassende Informationen an die Hand zu geben. Damit diese in Deutschland und Europa vergleichbar sind, soll dies über ein einheitliches Formblatt erfolgen. Darin enthalten sind Informationen über den effektiven Jahreszins, den Sollzins, den Nettodarlehensvertrag, den Gesamtbetrag, die Auszahlungsbedingungen und die Vertragslaufzeit.
Anwendungsbereich
Das neue Verbraucherkreditrecht erstreckt sich auf Verbraucherkredite ab 200 Euro, Überziehungsmöglichkeiten und Immobiliendarlehen.
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verfasst am 05.07.2010


























