Werbekosten: Steuern sparen?
In diesem Artikel erfahren Sie:
- was die kalte Progresssion ist.
- wie Sie Werbungskosten absetzen.
Zusätzlich halten wir für Sie bereit: Kostenlose PDFs, nützliche Links und Videos rund um das Thema Steuern und Finanzen.
Jeder Euro zählt
Die so genannte „kalte Progression“ sorgt dafür, dass trotz steigender Einkommen bei den Arbeitnehmern weniger Netto übrig bleibt. Umso interessanter werden Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Die meisten Steuerspartipps bringen zwar jeder für sich auf den ersten Blick wenig, sind aber in ihrer Gesamtheit Gold wert, denn jeder Euro zählt. Ein erster Ansatzpunkt können die Werbungskosten sein.
Werbungskosten
Werbungskosten sind, so der gängige Wortlaut, durch die Erwerbstätigkeit veranlasst und dienen deren Erwerbung, Sicherung sowie Erhaltung, also der Einnahmen eines Steuerpflichtigen. Üblicherweise wird das bereits durch einen Pauschbetrag, der beim Steuerabzug bereits eingerechnet ist, berücksichtig. Aktuell (im Jahr 2010) sind das 920 Euro. Gehen Werbungskosten allerdings darüber hinaus, kann es sich lohnen, sie bei der Einkommenssteuerklärung anzusetzen. Die „Klassiker“ dabei sind Fortbildung und Fachliteratur. Unstrittig sind auch die Beiträge zu Berufsverbänden, sie sind sogar ausdrücklich gesetzlich geregelt (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Fragen wirft bei anderen Fällen immer wieder die Abgrenzung zu Kosten der Lebenshaltung auf. Das Arbeitszimmer ist hier ein Dauerthema. Ein Beschluss des Bundesfinanzhofes könnte die derzeitige Regelung kippen und zu einer neuen, für Steuerzahler günstigeren führen. Die Änderungen könnten durchaus rückwirkend geltend werden. Daher sollten Steuerzahler vorsichtshalber die Belege für solche Kosten sammeln und in die Steuererklärung einfließen lassen, so ein verbreiteter Rat.
Umziehen und Steuern sparen
Richtig viel kann bei einem beruflich bedingten Umzug gespart werden, doch nicht alles wird akzeptiert. Orientierung zur Handhabung von Werbungskosten geben Entscheidungen der Finanzgerichte, wie beispielsweise in Hamburg (FG Hamburg 5 K 33/08) zum Thema beruflich bedingter Umzug. Die Kosten können nach diesem Urteil nur angesetzt werden, wenn sich daraus eine Fahrtzeitverkürzung zur Arbeitsstätte von mindestens einer Stunde ergeben.
Mit der Altersvorsorge mehrfach gespart
Was dann im Netto mehr bleibt, kann wiederum in eines der staatlich geförderten Modelle der Altersvorsorge fließen, wie die so gennannten „Riester-„ oder „Rüruprenten“. Recht beliebt ist dabei die Ausgestaltung als Lebensversicherung, sei es in Form der Kapital- oder Fonds-Lebensversicherung. Hier lassen sich wiederum Steuern sparen, was den Spareffekt vervielfacht. Auch eine Risikolebensversicherung kann sich steuersparend einsetzen lassen. Damit wären mit staatlicher Hilfe einige der wichtigsten existenziellen Risiken abgesichert.
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verfasst am 14.05.2010



























