Sonderkündigungsrecht der Krankenversicherung bei Beitragserhöhungen
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Warum viele Krankenversicherungen jetzt mit Beitragserhöhungen kommen.
- Was das Sonderkündigungsrecht Krankenversicherung bedeutet.
- Wo Sie die beste Beratung erhalten.
Eine böse Überraschung lauert in diesen Tagen in den Briefkästen vieler Krankenversicherter in Deutschland: Per Post verschicken gleich mehrere private Krankenversicherungen die Änderungsbescheide über mögliche Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel. Zum Handeln bleibt den Krankenversicherten dann nicht mehr viel Zeit, kritisieren Verbraucherschützer: Die gesetzlich vorgeschriebene Sonderkündigungsfrist von vier Wochen fällt für viele Betroffene mitten in die oftmals stressige Vorweihnachtszeit.
Tarifvergleich lohnt sich als Mittel gegen Beitragserhöhungen bei Krankenversicherungen
"Üblicherweise hat man in dieser Zeit andere Sachen im Kopf, als sich um die das Sonderkündigungsrecht bei der Krankenversicherung zum ersten Januar zu kümmern", sagt Moritz Thiele, Geschäftsführer des unabhängigen Online-Vergleichsportals für private Finanzprodukte finanzcheck.de. "Wir raten Verbrauchern deshalb dazu, sich möglichst früh über Angebote alternativer Anbieter und eventuell auch andere Tarifmodelle bei der bestehenden Krankenversicherung zu informieren." Nur so könne bei den Kunden ein Bewusstsein dafür entstehen, wie unterschiedlich die Ausgestaltung der Tarife tatsächlich sei, um das Sonderkündigungsrecht der Krankenversicherung zu nutzen.
Einen Überblick in der Masse der privaten Krankenversicherungen (PKV) zu gewinnen, ist allerdings nicht leicht: Über 3.500 verschiedene Tarife gibt es derzeit allein auf dem deutschen Markt. Das individuell passende Angebot zu finden, gleicht da fast schon einer Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Hilfe erhalten Verbraucher im Internet: Auf dem Online-Vergleichsportal www.finanzcheck.de beispielsweise können sie unter den mehr als 3.500 Tarifangeboten eine erste individuelle Recherche durchführen.
Kostenloser individueller Check am Telefon
Interessenten sind bei der Recherche nicht auf sich allein gestellt, sondern können sich jederzeit kostenlos und unverbindlich telefonisch von einem der Experten des Hamburger Finanzportals beraten lassen. Gemeinsam werden so am Computer die unterschiedlichen Angebote der Gesellschaften je nach Wünschen und Bedürfnissen analysiert. "Nicht jeder Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung ist automatisch besser als der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist wichtig, genau auf die Details zu achten und den Versicherungsschutz zu analysieren", betont Moritz Thiele. So kann auch das Sonderkündigungsrecht der Krankenversicherung genutzt werden.
Thiele weist darauf hin, dass sich die Experten von finanzcheck.de bei jedem Telefonat viel Zeit nehmen, um eine Orientierung zu geben: "Der Interessent entscheidet selbst, wann er uns anruft oder wann wir ihn zurückrufen. Und er entscheidet unabhängig, zu welchem Zeitpunkt und mit wem er einen Vertrag abschließt." Das Finanzportal hilft auch bei den Vertragsmodalitäten, wenn dies vom Interessenten gewünscht wird. "Derzeit führen wir durchschnittlich etwa 1.500 Beratungsgespräche im Monat", so Thiele.
Sonderkündigungsrecht der Krankenversicherung ausnutzen
Die Finanzexperten setzen bei der Analyse auf eine spezielle Software. Die Besonderheit: Der Interessent kann sich live auf den Computer des Beraters einloggen, gemeinsam mit ihm die einzelnen Tarife anschauen und aktiv die gewünschte Auswahl treffen. Die Angebote der Versicherungen sind immer auf dem aktuellen Stand. Das Beratungsgespräch ist unverbindlich und es fallen keine Gebühren an. Wenn der Interessent sich für einen Tarif entscheidet, kann er selbst direkt an den Versicherer herantreten, einen Makler beauftragen oder den Vertrag durch Finanzcheck abschließen lassen. Nur in letzterem Fall bezieht das Portal eine Provision von der Versicherung. Die Experten sind von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr unter der kostenfreien Hotline 0800-0800-227 zu erreichen.
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verfasst am 10.11.2011




























