Pflegekosten der Eltern
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Warum Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen.
- Wie das der Gesetzeber sieht.
- Wie Sie die Pflegekosten der Eltern ersetzt bekommen.
Wer pflegebedürftige Angehörige hat, aber selbst noch berufstätig ist, soll künftig bessere Möglichkeiten haben, die Pflege daheim zu übernehmen. Daher hat der Bundestag das Familienpflegezeitgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2012 in Kraft trat. Für bis zu zwei Jahre sollen die Pflegenden - überwiegend sind es Frauen - ihre Arbeitszeit auf die Hälfte verringern können. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es allerdings nicht. Außerdem muss man während dieser Zeit auf einen Teil seines Gehalts verzichten. Zusätzlich fallen auch bei der sogenannten Laienpflege, wie sie beispielsweise durch Familienangehörige geleistet wird, oft erhebliche Kosten an.
Viele sind sich des Risikos nicht bewusst
Doch 21 Prozent der Deutschen sind noch immer davon überzeugt, dass sie sich nicht an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen müssen. Das ergab zumindest eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Münchener Verein Versicherungsgruppe unter 504 Personen ab 14 Jahren. Auf die Frage "Glauben Sie, dass sich Kinder an den Kosten beteiligen müssen, wenn deren Eltern pflegebedürftig werden und die Pflege nicht allein finanzieren können?" antworteten nur zwei Prozent der Befragten mit "ja, jeder unbegrenzt". 55 Prozent gehen davon aus, dass sich jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Pflegekosten der Eltern beteiligen müsse. 23 Prozent wiederum meinen, nur Personen mit einem besonders hohen Einkommen müssten sich an den Kosten beteiligen.
Die Pflegelücke ist oft erheblich
Für alle, die sich und ihr Einkommen beziehungsweise Vermögen in Sicherheit wägen, kann es ein böses Erwachen geben, wenn zum Beispiel ein Elternteil in ein Pflegeheim zieht. Schlimmstenfalls ist eine Pflegeheim-Unterbringung in der Pflegestufe III zu finanzieren. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung betragen dann aber lediglich 1.550 Euro. Sie decken nur einen Teil der monatlichen Pflegeheimkosten in Höhe von ca. 3.200 Euro ab. Der hohe Eigenanteil der Pflegebedürftigen beträgt damit immer noch 1.650 Euro.
Pflegekosten der Eltern: Die Rente reicht oft nicht
Zuerst einmal müssen die pflegebedürftigen Eltern ihre Rente nutzen, um diese Kosten zu tragen. Doch der durchschnittliche Rentenzahlbetrag 2010 inklusive aller gesetzlichen Rentenleistungen (z.B. Versichertenrente und/ oder Hinterbliebenenrente) für Frauen betrug 750 Euro und für Männer 1.042 Euro laut Deutscher Rentenversicherung vom 1. Juli 2010. Ohne weiteres Einkommen würde einer Frau eine so genannte Pflegelücke von monatlich durchschnittlich 900 Euro entstehen. Männer müssten immerhin noch 608 Euro aufbringen. Die Rente und die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zusammen reichen in der Regel also nicht aus, um die Kosten eines Pflegeheims zu decken. Unter Umständen muss dann sogar das eigene Sparvermögen oder Wohneigentum diese Lücke schließen.
Wenn die Kinder die Pflegekosten der Eltern bezahlen müssen
Gerade Pflegebedürftige, die erwachsene Kinder haben, fürchten oft, dass die junge Generation für ihre Pflegekosten aufkommen muss. Und tatsächlich wird der Nachwuchs dafür in Anspruch genommen. In der Praxis richtet sich die Zahlungsverpflichtung nicht nach der Bereitschaft der Kinder, ihre Eltern zu unterstützen, sondern nach deren Einkommensverhältnissen. Wobei jedoch nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern zum Beispiel auch weitere Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen sind.
Vorsorge dank Pflegezusatzversicherung
Informationen zum Thema "Pflegekosten der Eltern" gibt es auf einem Informationsportal. Dort erfahren Betroffene auch, wie sie sich vor den hohen Pflegekosten schützen können. Das ist zum Beispiel durch eine rechtzeitig abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung möglich, die unbedingt die Laienpflege mit absichern sollte.
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verfasst am 31.01.2012


























