Lebensversicherungen verkaufen oder freistellen
In diesem Artikel erfahren Sie:
- ob Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen sollten.
- oder ob eine Beitragsfreistellung besser ist.
Zusätzlich halten wir für Sie bereit: Kostenlose PDFs, nützliche Links und Videos rund um das Thema Steuern und Finanzen.
Gerade in Krisenzeiten steigt die Zahl von Angeboten, die eigene Lebensversicherung zu verkaufen und damit finanzielle Reserven zu nutzen. Ein Problem für viele Versicherte ist dabei die lange Vertragslaufzeit bei gleichzeitig immer wechselhafteren Lebensumständen. Kaum eine Berufslaufbahn ist heute schließlich ohne Wechsel, immer mehr Lebensläufe weisen Unterbrechungen auf. Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes stellen finanzielle Risiken dar, und auch die Erziehungszeiten bei Frauen schränken die finanzielle Leistungsfähigkeit ein.
Lieber nicht kündigen
Eine einfache Kündigung des Vertrages, also ein Rückkauf, mag zwar möglich sein, doch gerade in der ersten Hälfte der Laufzeit kann ist mit Verlusten zu rechnen. Oft sind gerade einmal die Verwaltungskosten und Provisionen bezahlt, die angesparte Summe einer Kapitallebensversicherung ist noch gering, denn erst nach zwei bis drei Jahren beginnt überhaupt die Ansparphase. Hinzu kommen noch Stornogebühren. Handelt es sich dabei auch noch um eine geförderte Vorsorge wie beispielsweise nach Riester, wird vom Rückzahlungsbetrag obendrein die staatliche Zulage abgezogen.
Alternativen
Interessant ist unter Umständen das Beleihen von Lebensversicherungen mit einem Darlehen, bei dem der Versicherte den Rückkaufwert zu einem festgelegten Zins beleiht. Da der Zins oft unter dem üblichen Kreditzins liegt, kann das eine gute Möglichkeit sein, Engpässe zu überbrücken.
Lebensversicherung freistellen
Eine weitere Möglichkeit ist, die Versicherung eine Zeit lang von Beiträgen freizustellen, also nicht mehr einzuzahlen, bei weiterhin laufendem Vertrag. Allerdings können auch hier wieder Stornogebühren anfallen. Bei Riestermodellen ist das allerdings eine sinnvolle Möglichkeit, da der Förderanteil erhalten bleibt. Nach Wiederaufnahme der Beiträge fallen keine neuen Abschlussgebühren an und der bereits angesparte Betrag wird normal verzinst.
Lebensversicherung verkaufen
Bei einem Policenverkauf zahlt der Makler zahlt etwas mehr, als bei der Kündigung fällig wäre und der Risiko-Anteil, also der Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall bleibt, wie bei einer Risikolebensversicherung, weiter bestehen. Der Makler bekommt nach Ablauf den angesparten Auszahlungsbetrag. Das ist allerdings nicht für ale Versicherten eine Lösung. Die Aufkäufer sind wählerisch und werden oft erst bei einem Rückkaufwert von 5.000 – 10.000 Euro aktiv, auch darf die Restlaufzeit nicht mehr zu lange sein. Direktversicherungen sind mitunter sogar generell ausgeschlossen.
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verfasst am 09.06.2010
















