Falschberatung: Beratungsverschulden vorbeugen

- Falschberatung: Immer wieder erleiden Investoren durch eine falsche oder unzureichende Beratung große Verluste. Beratungsverschilden nehmen zu. Foto: djd/KWAG
Allen neuen Auflagen der Politik zum Trotz bleibt die Finanzberatung in Deutschland mangelhaft. Das ergab eine aktuelle Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In 176 der 200 untersuchten Fälle wurden nach Beratungsgesprächen mit einem Bank-, Versicherungs- oder freien Berater Verträge abgeschlossen, die teilweise völlig an den Bedürfnissen der Anleger vorbei gingen, also Falschberatung vorlag.
Im letzten Jahr hatte bereits die Stiftung Warentest 21 Banken untersucht und war ebenfalls zu einem ernüchternden Fazit gekommen - sechs Institute bekamen die Note "mangelhaft", ein "gut" oder gar "sehr gut" konnte überhaupt nicht vergeben werden. Insgesamt, so die Stiftung Warentest, sei das Gesamtergebnis schlicht und ergreifend "jämmerlich". Den durch Falschberatung entstehenden Schaden schätzt die Verbraucherzentrale auf 49 bis 98 Milliarden Euro pro Jahr. Dieser Betrag entspricht immerhin ein bis zwei Prozent des Geldvermögens aller deutschen Haushalte.
Hohe Verluste durch Falschberatung
Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt in Bremen für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, einem der größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Deutschland: "Die Qualität der Finanzberatung weist erhebliche Mängel auf, obwohl die Anlegerschutzgesetze in jüngster Zeit verschärft wurden." Vor allem im Hinblick auf die Altersvorsorge der Bundesbürger sei dieser Zustand nicht akzeptabel. Insbesondere in der Finanzkrise 2008 haben Anleger durch Beratungsverschulden große Verluste erlitten, etwa im Bereich der Zertifikate. Der Gesetzgeber habe zwar darauf reagiert. Beratungsprotokolle sind mittlerweile verpflichtend anzufertigen und auch die Bereitstellung von Produktinformationen ("Beipackzettel") soll künftig obligatorisch sein. Doch das scheint nicht zu reichen. Jan-Henning Ahrens: "Beide Maßnahmen sind leider nicht an einheitliche Vorgaben gebunden und zudem mit Ausnahmen versehen - und diese greifen genau in den Bereichen, die am undurchsichtigsten sind."
Informationen über Wertpapier weiterhin ungenügend
Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sieht jüngere politische und juristische Entscheidungen zur Eindämmung der Falschberatung eher kritisch. So sei laut DSW zu befürchten, dass die Finanzinstitute die geforderten Produktinformationen nur noch für eine sehr kleine Zahl ausgesuchter Wertpapiere entwickeln und vorhalten würden. Aktien, Fonds oder Zertifikate, für die dann keine Beipackzettel mehr vorliegen würden, verschwänden einfach aus der Beratung. Statt einer anlegergerechten Auswahl auf der Basis von Kundenwünschen würden so die Banken bereits im Vorfeld intern entscheiden und Produkte ausfiltern. Eventuell liegt dann ein Beratungsverschulden vor.
Schutz vor Falschberatung
Zum Schutz der Anleger vor Falschberatung forderte auch jüngst Professor Dominik Georgi von der Frankfurt School of Finance eine "Transparenz-Zertifizierung" für Banken. Die Bewertung und Zertifizierung der Beratungsleistungen der Institute sollte dabei am Besten von einer neutralen Institution wie der Stiftung Warentest vorgenommen werden, sagte Georgi.
Beweislast umdrehen
Eine einfache Lösung, um die Banken zum Umdenken und weniger Falschberatung zu zwingen, haben auch die Experten von der KWAG: "Der Gesetzgeber muss die Beweislast in den Schadensersatzprozessen gegen die Banken einfach umdrehen. Den Rest regelt dann der Markt", erklärt Fachanwalt Jens-Peter Gieschen. Nach den heutigen Regelungen in der Zivilprozessordnung trifft den Anleger die Beweislast, wenn er der Bank ein Beratungsverschulden vorwirft. Erfolgte die Beweislast umgekehrt, müsste die Bank beweisen, dass sie ordnungsgemäß, das heißt "anleger- und anlagegerecht" beraten hat. Bei unterschiedlichen Aussagen von Berater und Kunde würde sie den Prozess verlieren, wenn sie nicht etwa durch schriftliche Dokumente wie das Beratungsprotokoll eine ordnungsgemäße Beratung nachweisen kann.
Durchsetzung von Anlegerinteressen
Die KWAG vertritt Verbraucher, die durch Falschberatung Geld verloren haben, vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen. Jan-Henning Ahrens: "Wir versuchen stets, die streitige Auseinandersetzung bereits im Vorfeld zu verhindern. Lässt sich der Gang zum Gericht allerdings nicht vermeiden, vertreten wir kompromisslos und konsequent die Interessen unserer Mandanten." Kontakt sofort per: Telefon 0421-520948-0.
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verfasst am 14.06.2011
























