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Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Eine gute Pflegeversicherung bewährt sich. Foto:Ergo Direkt Versicherungen
Eine gute Pflegeversicherung bewährt sich. Foto:Ergo Direkt Versicherungen

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • welche Pflegestufen es gibt.
  • was ein Pflegegutachten ist.

Zusätzlich halten wir für Sie bereit: Kostenlose PDFs, nützliche Links und Videos rund um die Themen Patientenverfügung und Demenz.

Die Deutschen werden immer älter. Damit steigt der Aufwand für die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen. Die Pflegeversicherung hilft, die Kosten gerecht zu verteilen, denn alle Mitglieder von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen zahlen Beiträge. Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen lebt zu Hause. Um häusliche Pflegeleistungen finanzieren zu können, können sie ein monatliches Pflegegeld beantragen (seit 2010 zwischen 225 und 685 Euro). Das Geld kann komplett oder teilweise für private Pflegedienstleister ausgegeben werden, aber auch als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige gehen. Besondere Erleichterung stellt für Familienangehörige die Möglichkeit dar, eine zeitlich befristeten Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen – jedes Jahr können für bis zu vier Wochen „Auszeit“ genommen werden.

Was sind Pflegestufen?

Je nach dem Hilfsbedarf werden Pflegebedürftige von einem Gutachter in eine bestimmte Pflegestufe eingeteilt, nach der sich dann die finanzielle Unterstützung richtet. Maßgeblich für die Leistungen der Pflegeversicherung ist dabei die Zeit, die zur Pflege aufgewendet werden muss. Sie reicht von mindestens 90 Minuten täglich bei Pflegestufe I über 180 Minuten bei Pflegestufe II bis zu 300 Minuten bei Pflegstufe III. Bei schwerstem Pflegebedarf kann auch stationäre Pflege in Frage kommen. Grundsätzlich geht bei der Pflegeversicherung jedoch häusliche bzw. ambulante Pflege vor stationärer Aufnahme.  

Wer erstellt ein Pflegegutachten?

Die Pflegekasse lässt ein Gutachten anfertigen, um Pflegebedürftigkeit und Pflegeaufwand festzustellen. Das geschieht bei einem Hausbesuch eines Gutachters, der vorher angemeldet wird. Der Gutachter stellt  den Zeitbedarf für die persönliche Pflege fest. Dazu gehören Bereiche wie  Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aber auch die allgemeine Haushaltsführung. Um den tatsächlichen Bedarf nachweisen zu können, empfiehlt sich für Angehörige das Anlegen eines „Pflegetagebuches“. Gegen die Einstufung kann Widerspruch eingelegt werden, anschließend ist der Klageweg möglich.

Weiterführende Informationen

Über Einzelheiten zur Pflegeversicherung wie etwa die Antragstellung, das Pflegegeld oder Möglichkeiten der Pflegeberatung informiert das Bundesministerium für Gesundheit.

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Stichworte zu diesem Beitrag:

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  • Pflegestufen

verfasst am 27.06.2010