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Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Zuschuss zum Treppenlift

Tipp: Aus der Pflegeversicherung gibt es bis zu 2.557 Euro Unterstützung
Einen wichtigen Beitrag zur Selbstständigkeit von Senioren können Treppenlifte leisten - für den Einbau zahlt die Pflegeversicherung oft einen Zuschuss. Foto: djd/Hawle Treppenlifte

Einen wichtigen Beitrag zur Selbstständigkeit von Senioren können Treppenlifte leisten - für den Einbau zahlt die Pflegeversicherung oft einen Zuschuss. Foto: djd/Hawle Treppenlifte

(rgz). Vieles wird anders im Alter. Plötzlich passt die alte Wohnung oder das Haus nicht mehr zum eigenen Leben: Die Treppen sind zu steil, der Badewanneneinstieg ist zu beschwerlich oder die Schwellen sind nicht rollstuhlgerecht. Umbauten werden nötig - und die kosten Geld.

Zuschüsse gibt es in jeder Pflegestufe

Beispiel Treppenlift: Oft belächelt, ist er in vielen Fällen die einzige Alternative zum Umzug ins Seniorenheim, wenn die Muskeln schwächer werden und selbst die kleinste Treppe zur Barriere wird. Treppenlifte können heute fast überall eingebaut werden. Das wichtigste Kaufkriterium ist für viele Interessenten der Preis, der von der individuellen Treppensituation abhängt. Zwar sind Treppenlifte keine Kassenleistung. Gehbehinderte, die mindestens in Pflegestufe 1 eingeordnet worden sind, können jedoch einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung von bis zu 2.557 Euro beantragen. Die häufigsten Fragen zur Antragstellung, zu den Voraussetzungen und zur Höhe der möglichen Zuschüsse sind in einer Infobroschüre zusammengefasst, die der Lifthersteller Hawle unter www.hawle-treppenlifte.de zum Herunterladen zur Verfügung stellt.

Antrag rechtzeitig stellen

Beim Zuschuss für den Treppenlift gilt in der Regel: Erst den Antrag stellen, Genehmigung abwarten und dann mit dem Einbau beginnen. Den Zuschuss kann man aber unter Umständen auch nachträglich bekommen, nämlich dann, wenn die Einstufung in die Pflegeversicherung erst nach dem Kauf des Treppenlifts erfolgt. Das Prozedere für einen Zuschuss ist einfach: Die Interessenten schicken ein formloses Schreiben mit einem Antrag auf Pflegeleistungen an die jeweilige Krankenkasse, denn diese ist die zuständige Pflegekasse. Von der Kasse kommt dann ein Formular, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Auf den Zuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch, die Förderung wird aber in vielen Fällen positiv beschieden.

Weitere Informationen: www.hawle-treppenlifte.de

Fakten in Kürze

Treppenlifte für jede häusliche Situation

Ob gerade oder geschwungen, weiträumig oder eng: Für alle Treppenhäuser oder Außentreppen, beispielsweise an Hauseingängen oder Gärten, lässt sich ein Treppenlift individuell planen und fertigen. Dazu erfolgt eine persönliche Beratung und Vermessung vor Ort. Die Fahrschiene des Lifts wird an jede Treppe individuell angepasst. Selbst besonders steile Treppenhäuser mit Steigungen von bis zu 75 Grad, wie sie oft in älteren oder ganz alten Gebäuden anzutreffen sind, lassen sich so meistern. Unter http://www.hawle-treppenlifte.de gibt es mehr Informationen.

Stichworte zu diesem Beitrag:

  • Behinderte
  • Einrichtung
  • Haus
  • Menschen mittleren Alters (Zielgruppe)
  • Selbstständigkeit
  • Senioren
  • Ältere Menschen (Zielgruppe)
verfasst am 12.01.2011