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Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Hessen: Den Ruhestand unbeschwert genießen

Wenn das Eigenheim bezahlt ist, lebt es sich besser
Die Freude am Ruhestand ist besonders groß, wenn das Darlehen für das Haus abbezahlt ist. Foto: djd/LBS Hessen-Thüringen

Die Freude am Ruhestand ist besonders groß, wenn das Darlehen für das Haus abbezahlt ist. Foto: djd/LBS Hessen-Thüringen

(djd). In Hessen sind weit über 1,2 Millionen Menschen 65 Jahre oder älter. Sie genießen ihren Ruhestand. Mehr oder weniger zumindest, denn wenn Schluss ist mit der Arbeit, dann zeigt sich, ob die Altersvorsorge gut durchdacht war. Am besten sind Eigenheimbesitzer dran, deren Haus schuldenfrei ist. Ihnen steht meist das größte Haushaltsbudget zur Verfügung.

Das Eigenheim auf einen Schlag abbezahlen

Wem nur noch zehn oder 15 Jahre bis zur Rente bleiben und wer in dieser Zeit den Rest eines Immobilienkredits abzuzahlen hat, der kann jetzt mit dem staatlich geförderten "Wohn-Riester" die eigenen vier Wände schneller schuldenfrei bekommen.

Das Riester-Bausparen ist gut für die Altersvorsorge geeignet, denn die Förderung unterstützt die Sparer sowohl beim Ansparen als auch beim Tilgen. "Wohneigentümer, die über einen Riester-Vertrag verfügen, können bei Auszahlungsbeginn, also in der Regel bei Eintritt in die Rente, mit dem riestergeförderten Kapital ihr Eigenheim abbezahlen", sagt Peter Marc Stober, LBS, "und zwar unabhängig davon, wann es gebaut oder gekauft wurde."

Wer zum Beispiel als 50-Jähriger mit dem Riester-Bausparen beginnt, kann zu Beginn seines Ruhestandes - also frühestens mit 60, spätestens mit 67 Jahren - mit dem geförderten Guthaben die Restschulden tilgen, die noch auf dem selbst genutzten Eigenheim lasten. Das gilt auch, wenn die Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft wurde.

Förderung ohne Einkommensgrenzen

Die staatliche Riester-Förderung erhält nahezu jeder, der in Deutschland arbeitet und steuerpflichtig ist, unabhängig von der Einkommenshöhe: Jeder Erwachsene bekommt 154 Euro Grundzulage pro Jahr, wenn er inklusive der staatlichen Zulagen vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in seinen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt. Und wenn die Kinder noch kindergeldberechtigt sind, gibt es obendrein jedes Jahr bis zu 185 Euro zusätzlich. Auf www.lbs-ht.de finden Interessierte Informationen zur Altersvorsorge mit einem Wohn-Riester-Vertrag.

Weitere Informationen: www.lbs-ht.de

Fakten in Kürze

Besteuerung der Riesterrente

- Auch beim Riester-Bausparen gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die Beiträge steuerfrei, in der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente besteuert.
- Sparbeiträge, Guthabenzinsen, Tilgungsleistungen und Riesterzulagen werden zu diesem Zweck auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst. Aber erst wenn das Geld zum Kauf/Bau einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt wird. Bis zur Rente erhöht sich der auf dem Wohnförderkonto erfasste Betrag ab dann um jährlich zwei Prozent.
- Wichtig: Die Mietersparnis ist deutlich höher als die fällige Steuer.

Stichworte zu diesem Beitrag:

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verfasst am 12.08.2010