Rubriken

Specials

Linktipps

Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Archivtext.

Beim Hausbau Expertenrat nutzen

Die Bauabnahme nicht auf die leichte Schulter nehmen
Die Bauabnahme hat erhebliche juristische Folgen und sollte daher immer von einem unabhängigen Sachverständigen begleitet werden. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Die Bauabnahme hat erhebliche juristische Folgen und sollte daher immer von einem unabhängigen Sachverständigen begleitet werden. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Wenn der lange Weg zum Haus endlich kurz vor seinem Abschluss steht, kann es vielen Bauherren mit dem Einzug in die eigenen vier Wände gar nicht schnell genug gehen. Doch vor die Übergabe an den Besitzer hat der Gesetzgeber die Bauabnahme gesetzt. Diesem Meilenstein in einem Bauprojekt sollte man höchste Aufmerksamkeit widmen, denn er hat erhebliche Rechtsfolgen. Denn ist die Bauabnahme erst einmal erfolgt, hat der Bauherr damit das Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkannt. Damit erlischt der Erfüllungsanspruch des Bauherren gegenüber dem Bauunternehmer, und die Gewährleistungszeit beginnt.

Etwaige Ansprüche schriftlich fixieren

"Vor der Bauabnahme liegt die Beweislast für ein mängelfreies Werk beim Bauunternehmer, danach liegt die Beweislast beim Bauherrn", erläutert Manuela Reibold-Rolinger, Vertrauensanwältin der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). "Die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ist eine Rechtshandlung mit erheblichen Folgen, daher muss der Bauherr etwaige Ansprüche schriftlich erklären", führt Reibold-Rolinger aus. Vorhandene Mängel sollte der Bauunternehmer im Abnahmeprotokoll anerkennen. Sie müssen ausdrücklich schriftlich aufgenommen sein, auch eventuell im Bauvertrag vereinbarte Vertragsstrafen sollte man sich schriftlich vorbehalten. Mit der Auflistung im Protokoll entstehen Ansprüche auf die Beseitigung der Mängel. Nach Fristsetzung können sie auch durch ein weiteres Unternehmen beseitigt werden, wenn der Vertragspartner in Verzug kommt.

Unabhängige Beratung sichert ab

Da den meisten Bauherren die Fachkenntnis fehlt, um alle Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme sicher festzustellen, ist es dringend anzuraten, einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Aufgrund seiner Fachkenntnis und Erfahrung kann er beurteilen, welche Mängel vorhanden sind. Dokumentiert er sie im Abnahmeprotokoll, haben Bauherren eine wesentlich bessere Rechtsposition. Mehr Informationen zum sicheren Bauen und Kontakte zu Bauherrenberatern unter www.bsb-ev.de.

Weitere Informationen: www.bsb-ev.de

Fakten in Kürze

Typische Fehler bei der Bauabnahme

- Abnahme ohne Sachverständigen: Nur Sachverständige können beurteilen, ob das Bauwerk mangelfrei erbracht wurde.
- Zwischenabnahmen: Von Teilabnahmen einzelner Gewerke ist abzuraten, da die Gewährleistungszeit damit vorzeitig beginnt.
- Stille Abnahme: Wer durch "schlüssiges Handeln" wie den Einzug ins Haus das Bauwerk als im Wesentlichen mangelfrei anerkennt, nimmt oft unwissentlich eine "stille Abnahme" vor.
- Unvorbereitete Abnahme: Die Abnahme braucht gewissenhafte Vorbereitung.
- Fehlende Dokumentation: Ein Abnahmeprotokoll gehört unbedingt dazu.

Stichworte zu diesem Beitrag:

  • Bauen
  • Bauherren
  • Beratung
  • Haus
  • Immobilien
verfasst am 02.09.2011