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Nach zwei Kursen ist Schluss

Krankenkassen müssen ihre Zuschusspraxis ändern
Wenn gesetzlich Krankenversicherte Gesundheitskurse besuchen, können sie von ihrer Kasse einen Zuschuss oder die komplette Gebühr bezahlt bekommen. Künftig werden allerdings nur noch maximal zwei Kurse je Kalenderjahr unterstützt. Foto: djd/BKK Wirtschaft & Finanzen

Wenn gesetzlich Krankenversicherte Gesundheitskurse besuchen, können sie von ihrer Kasse einen Zuschuss oder die komplette Gebühr bezahlt bekommen. Künftig werden allerdings nur noch maximal zwei Kurse je Kalenderjahr unterstützt. Foto: djd/BKK Wirtschaft & Finanzen

(djd). Ob Nordic Walking, Aquajogging, Yoga oder Rückenschule: Wenn gesetzlich Krankenversicherte Gesundheitskurse besuchen, können sie von ihrer Kasse einen Zuschuss oder die komplette Gebühr bezahlt bekommen. Allein 2009 haben über zwei Millionen Menschen an solchen Kursen teilgenommen. Doch nun müssen die Kassen diese Angebote stärker begrenzen. Das sieht der neue "Leitfaden zur Prävention" vor, der vom Spitzenverband der Krankenkassen verbindlich und einheitlich definiert wurde.

Kathleen Holick, Teamleiterin Leistungen der BKK Wirtschaft und Finanzen, erläutert: "Die Kassen dürfen künftig die Gebühren für maximal zwei Kurse je Kalenderjahr erstatten, die Wiederholung gleicher Maßnahmen im Folgejahr wurde zudem ausgeschlossen." Dies gelte auch für Kompaktangebote im Rahmen von Gesundheitsreisen, die nun vorher von der Kasse zu genehmigen seien. "Die Kassen sollen den Versicherten nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem eine Starthilfe geben. Danach sollen sie das im Kurs Erlernte selbstständig weiterführen", so Kathleen Holick.

Trotz der Angleichung der Leistungen gibt es auch künftig deutliche Unterschiede zwischen den Kassen durch die Zuschusshöhe. Die BKK Wirtschaft und Finanzen beispielsweise erstattet 100 Prozent der Gebühren für die maximal zwei Kurse bis zur Gesamthöhe von 500 Euro je Kalenderjahr. Sie liegt damit weit über dem Durchschnitt aller Kassen.

Weitere Informationen: www.bkk-wf.de

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verfasst am 12.01.2011