Eltern haften nicht für ihre Kinder
Kinder haften erst ab sieben Jahren für Schäden
(djd). Ein Kind beschädigt beim Spiel auf der Straße ein Auto oder die Fensterscheibe des Nachbarn. Wenn etwas passiert, kommt schnell die Frage auf: In welchen Fällen können Kinder für ihre Taten verantwortlich gemacht werden? Die Regel ist eindeutig: Dem deutschen Schadenersatzrecht zufolge haften Kinder frühestens ab sieben Jahren für Schäden, die sie anrichten - im Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß der Schaden ist.
Aufsichtspflicht bedeutet nicht totale Kontrolle
Wenn die Kinder nicht verantwortlich gemacht werden können, bedeutet das aber nicht, dass die Eltern haften. Denn Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aufsichtspflicht heißt aber nicht, dass die Aufsichtspersonen ständig anwesend sein müssen. Wer sein Kind auf Gefahren aufmerksam macht und dem Alter entsprechend nach dem Rechten sieht, hat seiner Aufsichtspflicht Genüge getan. Deshalb werden solche Schäden in der Regel auch nicht von den privaten Haftpflichtversicherungen ersetzt.
Auf Nummer sicher mit einer guten Haftpflichtversicherung
Versicherungsexperte Dominic Dackweiler von AXA erklärt die Zwickmühle, in der viele Eltern sich befinden: "Wenn der Nachwuchs einen Schaden angerichtet hat, fühlen Eltern sich gerade in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis verpflichtet, ihn zu ersetzen - auch wenn sie das gar nicht müssten. Wir haben daher unsere private Haftpflichtversicherung BOXplus erweitert und übernehmen auch Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden."
Wenn das Kind etwa beim Spielen auf der Straße einen Unfall verursacht, ersetzt die Versicherung den Schaden - Sachschäden je nach gewähltem Deckungsumfang bis 30.000 Euro, Personenschäden sogar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. "So weit kommt es aber meist nicht", weiß Dominic Dackweiler. "Oft sind es kleinere Schäden an Autos oder eine Fensterscheibe geht zu Bruch." Dank einer Haftpflichtversicherung, die auch für Schäden von deliktunfähigen Kindern aufkommt, wird die gute Nachbarschaft aber in diesem Fall nicht leiden.
Weitere Informationen: www.AXA.de
Fakten in Kürze
Haftpflichtversicherung: Kinder zwischen sieben und 18 JahrenKinder zwischen sieben und 18 Jahren können für selbst verursachte Schäden voll haftbar gemacht werden, wenn sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen. Eine Ausnahme bilden Schäden, die im Straßenverkehr entstehen: Hier können Kinder erst ab einem Alter von zehn Jahren haftbar gemacht werden. Kinder sind aber über die Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt.
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