Der nächste Winter kommt bestimmt
Renovieren und Co.: Für Verbraucherkredite gelten ab sofort neue Regeln
(djd). Die Heizung im Keller hat schon 20 Jahre auf dem Buckel, das Dach müsste dringend isoliert werden, auch die Fenster entsprechen nicht mehr den heutigen energetischen Standards: Viele Hausbesitzer wollen noch rechtzeitig vor dem Winter ihr Haus auf Vordermann bringen. Solche Modernisierungen beugen nicht nur kostspieligen Reparaturen in der kalten Jahreszeit vor, zugleich lassen sich bereits in der nächsten Heizperiode die Energiekosten deutlich senken.
Oft stehen für diese Maßnahmen allerdings die nötigen Geldbeträge nicht auf einmal zur Verfügung. Für die Finanzierung greifen Verbraucher dann gern auf Ratenkredite zurück. Sie stellen eine günstige und vor allem einfache Alternative zu anderen Finanzierungsformen dar. Seit kurzem gelten für Verbraucherkredite europaweit neue gesetzliche Vorgaben.
Die Europäische Union (EU) will mit diesen einheitlichen und transparenten Regeln den europäischen Binnenmarkt weiter stärken. Sie gelten für Anschaffungsdarlehen, Überziehungsmöglichkeiten und Immobiliendarlehen. Kunden aller Banken in Deutschland und in der gesamten EU werden beim Abschluss neuer Kreditverträge neue Klauseln vorfinden.
Angebote werden deutlich transparenter
Dr. Andreas Martin vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) erläutert: "Transparenz und Sicherheit sind die beiden Anliegen, die der Gesetzgeber mit der neuen Richtlinie verfolgt. Auf diese Werte stützt sich auch die ganzheitliche Beratung, die Genossenschaftsbanken seit jeher für ihre Kunden betreiben."
Um die Werbung für Kredite mit Zinsangabe transparenter zu gestalten, wird diese künftig in einem sogenannten repräsentativen Beispiel einen effektiven Jahreszins enthalten. "Wir gehen davon aus, dass die überwiegende Anzahl aller Verträge aufgrund der Werbung mit diesem Effektivzins zustande kommen wird", erklärt Dr. Andreas Martin. Die Banken können auch künftig in der Werbung auf das Beispiel verzichten, sofern dort keine Zinssätze genannt werden.
Neu ist auch, dass Kunden vor Vertragsabschluss ab sofort obligatorisch eine sogenannte vorvertragliche Information in Textform ausgehändigt wird. "Diese ist eine vom Gesetzgeber als Muster vorgegebene Tabelle, aus der die Kunden Informationen über Kreditart, Kosten und andere wichtige Kreditdetails entnehmen können. Dabei sehen die Muster, je nachdem ob es sich um einen Anschaffungskredit, eine Überziehungsmöglichkeit oder ein Immobiliendarlehen handelt, jeweils unterschiedlich aus, um den Besonderheiten jeder Kreditart gerecht zu werden", sagt Martin.
Vorzeitige Vertragskündigung wird vereinfacht
Von besonderer Bedeutung ist das bei Anschaffungskrediten neu eingeführte Recht für den Kreditnehmer, das Darlehen vorzeitig zurückführen zu dürfen - das sogenannte Recht auf vorzeitige Erfüllung. Zur Vermeidung eines Schadens für die Bank hat der Gesetzgeber in diesen Fällen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen. Dr. Andreas Martin: "Das Recht auf vorzeitige Erfüllung gegen Vorfälligkeitsentschädigung gilt jedoch nicht für Immobiliendarlehen. Dennoch finden Bank und Kunde fast immer einen Weg, auch ein solches Darlehen vorzeitig abzulösen."
Weitere Informationen: www.bvr.de
Fakten in Kürze
Änderungen schon in bestehenden AGBs enthaltenNeben neuen Klauseln in den Kreditverträgen sind auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken angepasst worden. "Die neuen europäischen Vorgaben bei Verbraucherkrediten haben Genossenschaftsbanken bereits im Herbst 2009 bei der letzten Welle der Überarbeitung in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen einfließen lassen und ihre Kunden hierüber informiert. Unsere Kunden müssen sich also nicht abermals auf neue AGBs einstellen, sondern können mit den bestehenden arbeiten", betont BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin.
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