Bobbycar und Blechschaden
In Sachen Aufsichtspflicht für Kinder wird es oft kompliziert
(djd). Ein kleiner Schritt - mit großen Folgen: Wenn Kinder auf dem Bürgersteig an einer wenig befahrenen Straße spielen und der Ball auf die Straße springt, rennen sie ihm instinktiv hinterher. Übersehen sie dabei einen Radfahrer, kann das für diesen schlimmstenfalls schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Meistens sind die Schäden, die spielende Kinder verursachen, zum Glück harmloser, etwa wenn das Bobbycar an der Tür von Nachbars Neuwagen hängen bleibt. Immer aber stellt sich die Frage: Wer kommt für diese Schäden auf?
Frage des Alters und der Aufsichtspflicht
Ob der durch ein Kind verursachte Schaden von der Haftpflichtversicherung der Eltern übernommen wird, hängt vor allem vom Alter des Kindes und von der Frage ab, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen verweist auf das Gesetz: "Kinder unter sieben Jahren können vor dem Gesetz nicht selbst haftbar gemacht werden, im Straßenverkehr liegt diese Grenze sogar bei zehn Jahren." Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Falls die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen sie für ihre Kinder doch haften, in diesem Fall springt die private Haftpflichtversicherung ein. Die Frage nach der Aufsichtspflicht ist aber oft eine reine Ermessenssache und muss häufig genug von Gerichten geklärt werden.
Entscheidend ist der Entwicklungsstand
Ab welchem Alter Eltern ihre Kinder unbeaufsichtigt spielen lassen dürfen, hängt entscheidend vom persönlichen Entwicklungsstand des Kindes ab. Dieter Sprott nennt ein Beispiel: "Ein normal entwickeltes, sieben Jahre altes Kind darf selbstverständlich ohne Aufsicht im Freien spielen." Falls dann etwas passiere, hätten die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, ihre Haftpflichtversicherung müsse für eventuelle Schäden nicht aufkommen. Anders verhalte es sich etwa, wenn Eltern ihren sechsjährigen Sprössling nicht vom Rande einer Baustelle zurückholen. "Verursacht das Kind dann einen Schaden, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt - und die Haftpflicht würde für den Schaden gerade stehen."
Weitere Informationen: www.ergodirekt.de
Fakten in Kürze
Aufsichtspflicht geht auf Tagesmütter überViele Eltern finden keinen geeigneten Betreuungsplatz für ihre Kinder. Die Alternative sind Tagesmütter. Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen empfiehlt, die Rechte und Pflichten von Eltern und der beauftragten Tagesmutter vorab sorgfältig zu klären. "Denn unabhängig davon, ob es einen Betreuungsvertrag gibt und in welchem Arbeitsverhältnis die Tagesmutter steht, geht die Aufsichtspflicht von den Eltern auf die Tagesmutter über." Sie haftet bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht also für Schäden, die das Kind verursacht.
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